Beschlussvorlage - VO/6894/16-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgenannten Berufungen von Mitgliedern zur Besetzung der Grundmandate für die Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion für den Aufsichtsrat der gBuK.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) gehören dem Aufsichtsrat u.a. der/die Oberbürgermeister/-in, bzw. ein/e von ihm/ihr bestellte/r Vertreter/-in sowie weiteren 2 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Ratsmitgliedern an. Soweit die Mitglieder verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich.

 

Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.

 

Die zwei zu vergebenden Sitze verteilen sich auf die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen wie folgt:

 

Gruppe Grüne / FDP / CDU1 Sitz

SPD-Fraktion1 Sitz

Fraktion Die Linke1 Grundmandat

AfD-Fraktion1 Grundmandat


Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in der konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der gBuK berufen:

 

1. Ratsherr BögershausenGruppe Grüne / FDP / CDU

2. Ratsfrau KulaSPD-Fraktion

 

Grundmandat(e):

 

1. Herr Thorben PetersFraktion Die Linke

2. Herr Sebastian DeffnerAfD-Fraktion

 

Die von der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion benannten Personen gehören nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg an.

 

Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) ist die Anzahl der zu entsendenden Rats- bzw. Kreistagsmitglieder geregelt. Eine Entsendung von Personen, die nicht dem Stadtrat bzw. dem Kreistag angehören, ist damit nicht zulässig. Diese Regelung orientiert sich dem Grund nach an § 71 NKomVG, der die Bildung der Ausschüsse regelt. Eine Regelung nach § 71 Absatz 7 NKomVG, wonach auch nicht gewählte Ratsmitglieder Mitglieder der Ausschüsse werden können, ist für den Aufsichtsrat der gBuK nicht getroffen worden.

 

Im Ergebnis ist eine Benennung von Personen für den Aufsichtsrat der gBuK zur Besetzung der Grundmandate, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören, unzulässig.

 

Die Grundmandate der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion sind durch Ratsmitglieder zu besetzen.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der gBuK zur Besetzung der Grundmandate für die Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion:

 

Grundmandat(e):

 

Fraktion Die Linke______________________________

 

AfD-Fraktion______________________________

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen: -

c)  an Folgekosten: -

d)Haushaltsrechtlich gesichert: -

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen: -

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Anlage/n:

 

- Keine -

 

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