Beschlussvorlage - VO/6894/16-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Berufung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte und Gremien der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung; Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH: Grundmandate im Aufsichtsrat
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Annika Klimmek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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15.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) gehören dem Aufsichtsrat u.a. der/die Oberbürgermeister/-in, bzw. ein/e von ihm/ihr bestellte/r Vertreter/-in sowie weiteren 2 vom Rat der Hansestadt Lüneburg entsandten Ratsmitgliedern an. Soweit die Mitglieder verhindert sind, ist eine Vertretung nur durch Stimmbotschaft möglich.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung nach dem gültigen Auszählungsverfahren kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, ein zusätzliches Mitglied ohne Stimmrecht in den Aufsichtsrat zu entsenden. Für die Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat ist § 71 NKomVG anzuwenden.
Die zwei zu vergebenden Sitze verteilen sich auf die im Rat vertretenen Fraktionen und Gruppen wie folgt:
Gruppe Grüne / FDP / CDU1 Sitz
SPD-Fraktion1 Sitz
Fraktion Die Linke1 Grundmandat
AfD-Fraktion1 Grundmandat
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in der konstituierenden Sitzung am 01.11.2016 für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der gBuK berufen:
1. Ratsherr BögershausenGruppe Grüne / FDP / CDU
2. Ratsfrau KulaSPD-Fraktion
Grundmandat(e):
1. Herr Thorben PetersFraktion Die Linke
2. Herr Sebastian DeffnerAfD-Fraktion
Die von der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion benannten Personen gehören nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg an.
Gemäß § 11 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH (gBuk) ist die Anzahl der zu entsendenden Rats- bzw. Kreistagsmitglieder geregelt. Eine Entsendung von Personen, die nicht dem Stadtrat bzw. dem Kreistag angehören, ist damit nicht zulässig. Diese Regelung orientiert sich dem Grund nach an § 71 NKomVG, der die Bildung der Ausschüsse regelt. Eine Regelung nach § 71 Absatz 7 NKomVG, wonach auch nicht gewählte Ratsmitglieder Mitglieder der Ausschüsse werden können, ist für den Aufsichtsrat der gBuK nicht getroffen worden.
Im Ergebnis ist eine Benennung von Personen für den Aufsichtsrat der gBuK zur Besetzung der Grundmandate, die nicht dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören, unzulässig.
Die Grundmandate der Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion sind durch Ratsmitglieder zu besetzen.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg beruft für die Dauer der Wahlperiode folgende Ratsmitglieder in den Aufsichtsrat der gBuK zur Besetzung der Grundmandate für die Fraktion Die Linke und der AfD-Fraktion:
Grundmandat(e):
Fraktion Die Linke______________________________
AfD-Fraktion______________________________
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a)für die Erarbeitung der Vorlage: 15,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b)für die Umsetzung der Maßnahmen: -
c) an Folgekosten: -
d)Haushaltsrechtlich gesichert: -
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: -
