Beschlussvorlage - VO/6882/16

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 61 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) wählt der Rat in seiner ersten Sitzung unter der Leitung des ältesten anwesenden, hierzu bereiten Ratsmitgliedes, das dazu den Vorsitz übernimmt, aus seiner Mitte die Ratsvorsitzende, bzw. den Ratsvorsitzenden.

 

Gemäß § 67 Satz 1 NKomVG wird schriftlich gewählt; ist nur ein Wahlvorschlag gemacht, so wird, wenn niemand widerspricht, durch Zuruf gewählt. Auf Verlangen eines Ratsmitgliedes ist geheim zu wählen (§ 67 Satz 2 NKomVG).

 

Gemäß § 67 Sätze 3 bis 7 NKomVG ist die Person gewählt, für die die Mehrheit der Ratsmitglieder gestimmt hat (mindestens 22 Stimmen). Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los, das das Ratsmitglied zu ziehen hat, das die Leitung der Wahl der/des Ratsvorsitzenden wahrnimmt.

 

Es wird vorgeschlagen, dem oder der Altersvorsitzenden die drei jüngsten anwesenden und hierzu bereiten Ratsmitglieder als Wahlhelfer zur Seite zu stellen.

 

Die/der gewählte Ratsvorsitzende übernimmt nun die Leitung der Sitzung.

 

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:

d)Haushaltsrechtlich gesichert:

Ja

Nein

Teilhaushalt / Kostenstelle:

Produkt / Kostenträger:

Haushaltsjahr:

 

e)  mögliche Einnahmen:

Reduzieren

 

 

Loading...