Beschlussvorlage - VO/5788/14

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 100An der Wittenberger Bahn“ einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf der Begründung wird mit den Änderungen beschlossen. Ziel der Planung ist es,
    vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg erkannte Abwägungsmängel zu beheben.
     
  2. Der Auslegungsentwurf des Bebauungsplans Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ nebst geändertem Entwurf der Begründung wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ wurde nach Satzungsbeschluss des Rates der Hansestadt Lüneburg am 15.11.2012 durch Bekanntmachung am 26.03.2013 rechtskräftig. Anschließend wurde auf den Flächen mit der Entwicklung des Baugebietes „Ilmenaugarten“ begonnen, indem zunächst Abriss-, Boden- und Kampfmittelbeseitigungsarbeiten durchgeführt und zur Baugebiets-Erschließung der Brückenbau zur Planstraße B erfolgte.

Gegen den Bebauungsplan wurde dann am 08.08.2013 Normenkontrollklage erhoben.
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit Beschluss vom 10.03.2014 den Bebauungsplan Nr. 100 „An der Wittenberger Bahn“ bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag 1 KN 138/13 einstweilen außer Vollzug gesetzt, dies wurde am 24.04.2014 ortsüblich bekanntgemacht.

Um die Planung - entsprechend der gerichtlichen Empfehlung - in der Abwägung zu ergänzen, soll der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 100Wittenberger Bahnmit örtlicher Bauvorschrift für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich erneut beschlossen und eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.

Hierzu wurde das Schallgutachten um zwei schallgutachterliche Stellungnahmen ergänzt:

  • „Schallschutzmaßnahmen gegen plangebietsbedingte Verkehrszunahme auf der Konrad-Adenauer-Straße“
  • „Möglichkeiten der Reduzierung von Bahnlärm-Reflexionen“

In der Begründung des Bebauungsplanes wurden die Aussagen der beiden vorgenannten schallgutachterlichen Stellungnahmen sowie weitere Abwägungsinhalte und Aktualisierungen ergänzt.


In der Bebauungsplan-Zeichnung wurde die zwischenzeitig vorläufig gesicherte neue Überschwemmungsgebietsgrenze vermerkt.

Die Fläche der Wittenberger Bahn wurde am 19.5.2008 als EFRE-Fördergebiet (Europäischer Fond für regionale Entwicklung) ausgewiesen.

Der gegenüber den bisherigen Auslegungs-Fassungen unveränderte Geltungsbereich, der im wesentlichen im Norden von der Altenbrückertorstraße, im Osten von der Bahntrasse nach Dannenberg, im Süden von dem OHE-Lokschuppen in Höhe des Pirolweges sowie im Westen von der Ilmenau und dem Lösegraben begrenzt wird, ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.
Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

 

Geltungsbereich, Verfahrensübersicht, Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung und Umweltbericht, gutachterliche Stellungnahme zu Schall aus Verkehrszunahme, gutachterliche Stellungnahme zu Schallreflexion

 

 

 

 

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Anlagen

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