Beschlussvorlage - VO/5778/14
Grunddaten
- Betreff:
-
76. Änderung des Flächennutzungsplans der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Am Ochtmisser Kirchsteig" Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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21.07.2014
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Für einen Bereich westlich angrenzend an den Ochtmisser Kirchsteig, nördlich des Hockeyplatzes, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Der Teilbereich der 76. Änderung erhält die Bezeichnung „Am Ochtmisser Kirchsteig“. Der genaue Änderungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist die Vorbereitung der Flächen zur Errichtung von Unterkünften für Asylbewerber.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Unterkünften für Flüchtlinge und Asylbewerber auf einer stadteigenen Fläche am Ochtmisser Kirchsteig zu schaffen.
Die Flächen werden derzeit als Forstflächen (junger Birkenwald) genutzt. Der Wald insgesamt soll weitgehend erhalten werden. Lediglich ein Teilbereich von ca. 6.000 m² soll zur Errichtung der dringend benötigten Raummodule und der zugehörigen Infrastruktur für den Zeitraum der Nutzung umgewandelt werden.
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan stellt bisher öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sportplatz, Spielplatz, Bolzplatz (Ballspielplatz) und Tennisplatz dar. Südlich an diesen Änderungsbereich angrenzend ist eine Straße (Querspange zwischen Ochtmisser Kirchsteig und Am Wienebüttler Weg) dargestellt. Nördlich grenzen landwirtschaftliche Flächen an.
Für die Errichtung der Unterkünfte ist die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
Ziel der Änderung ist die Darstellung einer Gemeinbedarfsfläche für soziale Einrichtungen.
Der Änderungsbereich ist auf dem beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist im Rahmen des Planverfahrens eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Aushang durchzuführen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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12,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,6 MB
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