Mitteilungsvorlage - VO/5648/14-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt zur Kenntnis, dass die Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg, die zum 01.07.14 in Kraft treten soll, um die Folgen einer Kündigung in § 7 Abs. 3 ergänzt worden ist.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 08.05.14 einstimmig dem Abschluss der als Anlage zur Vo/5648/14 beigefügten Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben „Vermittlung, Beratung und Überprüfung von Tageseltern und Erteilung der Pflegeerlaubnisse“ an die Hansestadt Lüneburg sowie die Durchführung der Aufgaben des FamilienBüros durch die Hansestadt Lüneburg mit Wirkung zum 01.07.14 zugestimmt.

 

Das Niedersäschsische Ministerium für Inneres und Sport, Referat 32 (Kommunalaufsicht) hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass der Entwurf der Zweckvereinbarung dort abschließend geprüft sei. Eine Genehmigung der Zweckvereinbarung hinsichtlich der zu übertragenden Aufgaben würde gemäß § 2 Abs. 5 Sätze 2 und 3 Niedersächsisches Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit (NKomZG) erteilt werden, soweit die Zweckvereinbarung um eine Darstellung der Folgen einer Kündigung ergänzt wäre.

 

Daraufhin wurde mit der Kommunalaufsicht die Ergänzung des § 7 der Vereinbarung um einen Absatz 3 mit folgendem Text abgestimmt:

 

„ (3) Im Falle einer Kündigung nehmen Hansestadt und Landkreis ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung die Aufgaben nach dieser Zweckvereinbarung jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich wieder selbst wahr. Der Landkreis nimmt das für die Aufgabenerfüllung an die Hansestadt Lüneburg abgeordnete Personal zurück. Die Kostenerstattung nach § 5 Abs. 3 entfällt. Die Hansestadt Lüneburg übergibt dem Landkreis Lüneburg alle seine Aufgabenbereiche betreffenden Unterlagen und Informationen.“

 

Die Kommunalaufsicht sah eine erneute Beschlussfassung der Zweckvereinbarung mit der Ergänzung um den Absatz 3 des § 7 durch den Rat der Hansestadt Lüneburg nicht als erforderlich an, da durch diese Ergänzung die Grundzüge der Zweckvereinbarung nicht berührt werden. Insofern wird der Rat der Hansestadt Lüneburg über die vorgenommene Ergänzung lediglich informiert.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:                            30,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:             

              Produkt / Kostenträger:

              Haushaltsjahr:             

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlage/n:

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