Beschlussvorlage - VO/5599/14
Grunddaten
- Betreff:
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Zustimmung zur Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung / Investitions-Nr. 01-546-004 "Parkhäuser"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Imke Bergmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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27.03.2014
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08.05.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Auszahlung für die Investitionsmaßnahme zur Umrüstung auf LED-Beleuchtung in den Parkhäusern Am Rathaus und Am Bahnhof wird in Höhe von 36.654,00 € nach § 117 NKomVG zugestimmt. Die Mittel zur Deckung der Mehrauszahlung werden aus folgenden Investitionsvorhaben zur Verfügung gestellt:
Deckungsbeitrag aus überplanmäßigen Mehreinnahmen aus Fördermitteln
(Investitions-Nr. 01-546-004 „Parkhäuser“) 36.654,00 €
Summe der Deckungsbeiträge: 36.654,00 €
Sachverhalt
Sachverhalt:
In den Parkhäusern Am Rathaus und Am Bahnhof soll die Beleuchtung auf LED-Technik umgerüstet werden. Zur Finanzierung dieser Investitionsmaßnahme werden Mittel zur Deckung einer überplanmäßigen Auszahlung gem. § 117 NKomVG in Höhe von 36.654,00 € benötigt.
Für die Umrüstungsmaßnahme auf LED-Beleuchtung in den Parkhäusern wurden der Hansestadt Lüneburg Fördermittel aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ in Höhe von gesamt 96.527,00 € bewilligt.
Die Gesamtkosten dieser Maßnahme für beide Parkhäuser wurden mit 290.000,00 € errechnet. Förderfähig sind davon 241.317,00 €. Kosten für z.B. das Baugerüst werden nicht bezuschusst. Bei einer Förderquote von 40% errechnet sich eine Zuwendung von 96.527,00 €, die in den Jahren 2014 und 2015 zur Auszahlung kommt. Die Durchführung der Maßnahme muss bis zum 30.09.2014 erfolgen.
Zur Finanzierung der Maßnahme stehen 53.346,00 € Reste aus der Invest.-Nr. 01-546-004
„Parkhäuser“ zur Verfügung.
Außerdem stehen aus dem Ansatz 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung.
Über den Differenzbetrag von 36.654,00 € wird eine überplanmäßige Ausgabe beantragt, dazu erfolgt der Deckungsvorschlag:
Mehreinnahmen in Form von Fördermitteln i. H. v. 36.654,00 €
(gem. § 117 Abs. 2 NKomVG können auch Einnahmen aus Folgejahren
zur Deckung herangezogen werden).
Summe der Deckungsbeiträge: 36.654,00 €
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,- €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 290.000,- €
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja, aus 2013 (Reste) und HH-Mittel 2014; Deckungsbeitrag aus Mehreinnahmen
Fördermittel zur Verfügung
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: Fördermittel: 2014: 57.450,- €, 2015: 39.077,- €
