Beschlussvorlage - VO/5476/13
Grunddaten
- Betreff:
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gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH - Wirtschaftsplan 2014 Weisungen an die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Stefanie von Fintel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
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Entscheidung
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19.03.2014
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH werden angewiesen, dem Wirtschaftsplan 2014 zuzustimmen.
Der städtische Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH für 2014 beträgt 215.000,00 Euro.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der nächsten Gesellschafterversammlung der gemeinnützigen Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH wird der Wirtschaftsplan 2014 behandelt. Hierzu ist es erforderlich, die städtischen Beteiligungsvertreter in der Gesellschafterversammlung mit Weisungen zu versehen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 03.03.2014 dem von der Geschäftsführung aufgestellten Entwurf des Wirtschaftsplanes 2014 zugestimmt und der Gesellschafterversammlung die Genehmigung empfohlen.
Das Jahresergebnis 2014 ist mit einem Jahresfehlbetrag von 96.878,00 € geplant bei Gesamterlösen von 3.115.418,00 €.
Der Zuschuss an die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH ist im Fusionsvertrag zwischen der Hansestadt und dem Landkreis Lüneburg geregelt (VO/2830/08) und wird auf der Grundlage des Wirtschaftsplanes verhandelt. Der Zuschuss beträgt seit 2010 insgesamt 430.000,00 €. Der städtische Zuschussanteil
betrug bis 2009 60% und wurde bzw. wird danach schrittweise um 2% p.a. bis auf 50%
gesenkt.
Die Verwaltung schlägt vor, den städtischen Zuschuss für das Jahr 2014 auf Basis des Vorjahres (430.000,00 Euro) festzulegen. Der städtische Zuschussanteil von 50% beträgt für 2014 somit 215.000,00 Euro.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 35,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 22020
Produkt / Kostenträger: 27100102
Haushaltsjahr: 2014
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,8 kB
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