Beschlussvorlage - VO/5037/13

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG Herrn Tobias Glor mit Wirkung vom 01.03.2013 bis 28.02.2019 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer zu ernennen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 01.02.2013 wurde Herr Tobias Glor von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Rettmer als Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bei Herrn Glor vorliegen, könnte er zum nächst möglichen Termin zum Ortsbrandmeister der Ortfeuerwehr Lüneburg-Rettmer ernannt werden. 

 

Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden die Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.

  

Der Kreisbrandmeister wurde zur vorgesehenen Ernennung angehört und hat keine Bedenken erhoben.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) für die Erarbeitung der Vorlage: 25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)  für die Umsetzung der Maßnahmen:               max. 10,00 €

c)  an Folgekosten:               monatlich 77,00 €  gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und –herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen

d)  Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja                                       X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030             

              Produkt / Kostenträger:       12600102             

              Haushaltsjahr:                     2013 - 2019

 

e)  mögliche Einnahmen: keine

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Anlage/n:

 

 

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