Beschlussvorlage - VO/4810/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Hundesteuersatzung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Gabriele Krause
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Finanzberatungen des Verwaltungsausschusses
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Vorberatung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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15.11.2012
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 09.12.2003 zuletzt die Anpassung der Hundesteuersätze (gem. Vorlage VO/0833/03) zum 01.01.2004 beschlossen.
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für 2012 wurde als Haushaltssicherungs-maßnahme die Erhöhung des Hundesteueraufkommens ab 2013 aufgenommen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für die Hundesteuer ab dem 01.01.2013 anzuheben. Die Anhebung des vorgeschlagenen neuen Steuersatzes für den ersten Hund auf 96,- Euro/Jahr macht 12,- Euro (rund 14%) aus; der Steuersatz für den zweiten Hund wird (wie bisher) um die Hälfte höher sein als der Steuersatz für den ersten Hund; sinngemäß Gleiches gilt für jeden weiteren Hund eines Hundehalters.
| Aktuell | Neu ab 01.01.2013 | |
| Tarif | Tarif | Tarifdifferenz |
1. Hund | 84,00 | 96,00 | 12,00 |
2. Hund | 126,00 | 144,00 | 18,00 |
weiterer Hund | 168,00 | 192,00 | 24,00 |
1. Hund erm. | 42,00 | 48,00 | 6,00 |
Gefährliche Hunde | 660,00 | 680,00 | 20,00 |
Hierdurch werden rund 30.000 Euro jährlich an Mehrerträgen erzielt.
Im Vergleich zu anderen Städten liegt die Hansestadt Lüneburg damit im Durchschnitt.
| Stadt Celle in Euro | Osna-brück in Euro | Göttingen in Euro | Wilhelms-haven in Euro | Hameln in Euro | Hildes-heim in Euro | Olden- Burg in Euro | Durch-schnitt in Euro | Tarif ab 01.01.2013 in Euro |
1. Hund | 67,20 | 108,00 | 110,40 | 90,00 | 87,00 | 126,00 | 108,00 | 99,51 | 96,00 |
2. Hund | 100,00 | 162,00 | 204,00 | 144,00 | 132,00 | 186,00 | 132,00 | 151,43 | 144,00 |
weiterer Hund | 125,00 | 198,00 | 204,00 | 144,00 | 156,00 | 186,00 | 168,00 | 168,71 | 192,00 |
1. Hund erm. | 33,60 |
| 55,20 |
| 43,50 | 63,00 | 54,00 | 49,86 | 48,00 |
Kampfhund/ gefährlicher Hund | 600,00 | 720,00 | 648,00 |
| 672,00 |
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| 660,00 | 680,00 |
Darüber hinaus wird im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ein Konzept erarbeitet, welches eine flächendeckende Erfassung des Hundebestandes im Stadtgebiet zum Gegenstand hat.
Die Hundesteuer wurde zudem redaktionell überarbeitet und der neuen Rechtsprechung angepasst. In der Anlage 1 ist eine Gegenüberstellung der aktuellen Satzung und der geänderten Satzung mit den Änderungsvermerken beigefügt.
Hierbei wurde unter § 3 Hundesteuersatzung die Regelung Kampfhund durch eine Regelung gefährlicher Hund ersetzt. Damit kann im Einzelfall unabhängig von der Rasse auf die Gefährlichkeit eines Hundes abgestellt werden. Aktuell ist im Stadtgebiet kein Hund als Kampfhund gemeldet.
Unter § 4 Abs. 3 Hundesteuersatzung wurde die Steuerbefreiung für ein Jahr für Hunde aus dem Lüneburger Tierheim neu aufgenommen. Damit sollen die Vermittlungschancen von Hunden des Lüneburger Tierheims erhöht werden.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 750,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 30.000,00 Euro/Jahr
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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57 kB
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2
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(wie Dokument)
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36,4 kB
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