Beschlussvorlage - VO/4765/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Ernennungen von Ehrenbeamten im Bereich der Feuerwehr (stellvertretende Ortsbrandmeister Oedeme und Mitte)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Sascha Bussler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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20.09.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG Herrn Ralf Klatt mit Wirkung vom 01.10.2012 bis zum 30.09.2016 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortfeuerwehr Lüneburg-Oedeme zu ernennen.
2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 NBrandSchG Frau Meral Fischer mit Wirkung vom 01.10.2012 bis zum 28.02.2018 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zur stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortfeuerwehr Lüneburg-Mitte zu ernennen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 07.09.2010 wurde Herr Ralf Klatt von der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen. Herr Klatt nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme seit dem 01.10.2010 kommissarisch wahr, da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bisher nicht vorlagen.
Bei der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte wurde Frau Meral Fischer am 27.01.2012 als stellvertretende Ortsbrandmeisterin vorgeschlagen. Auch bei Frau Fischer lagen aufgrund der fehlenden Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2 die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis bisher nicht vor. Sie nimmt die Funktion der stellvertretenden Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte deshalb seit dem 01.03.2012 ebenfalls kommissarisch wahr.
Die beiden Zugführerlehrgänge wurden durch Frau Fischer und Herrn Klatt zwischenzeitlich absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis bei beiden nunmehr erfüllt sind.
Gemäß § 20 Abs. 4 Satz 1 und 3 des Nds. Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (NBrandSchG) werden unter anderem die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen.
Da Frau Fischer und Herr Klatt die Funktion nunmehr schon kommissarisch wahrgenommen haben, ist diese Zeit für die Dauer der Ernennung zu berücksichtigen.
Der Kreisbrandmeister wurde zu beiden Ernennungsvorschlägen angehört und hat keine Bedenken geäußert.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: 20,00
c) an Folgekosten:
- monatlich 36,00 für den stellvertr. Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Oedeme (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 8 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen)
- monatlich 51,00 für die stellvertr. Ortsbrandmeisterin der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Mitte (gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die Entschädigung der Ratsfrauen und -herren, Ortsratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen)
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja X
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle: 32030
Produkt / Kostenträger: 12600102
Haushaltsjahr: Herr Klatt: 2012 - 2016 (36,00 )
Frau Fischer: 2012 2018 (51,00 )
e) mögliche Einnahmen: keine
