Beschlussvorlage - VO/4505/12
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung eines gemeinsamen Grundsatzausschusses Energie mit dem Landkreis Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Markus Hellfeuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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23.02.2012
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Bildung, Größe und Besetzung eines gemeinsamen Grundsatzausschusses Energie mit dem Landkreis Lüneburg zu. Diesem Ausschuss sollen für die Hansestadt Lüneburg angehören:
5 Mitglieder des Rates der Hansestadt Lüneburg
Fraktion/Gruppe Ordentliche Mitglieder: Vertreter/in:
______________ 1.____________________ _____________________
______________ 2.____________________ _____________________
______________ 3.____________________ _____________________
______________ 4.____________________ _____________________
______________ 5.____________________ _____________________
Grundmandat(e):________________________________________________________
Der Rat bestimmt aus den Reihen der Mitglieder der Hansestadt Lüneburg ___________________ zur/ zum Vorsitzenden.
Der Rat stimmt einer Teilnahme von Vertreter/innen aus den genannten Organisationen/Institutionen als beratende Mitglieder im Ausschuss zu.
Aus der Verwaltung von Hansestadt und Landkreis Lüneburg werden in den Ausschuss entsendet:
- der Oberbürgermeister und der Umweltdezernent der Hansestadt Lüneburg
- der Landrat und die Kreisrätin des Landkreises Lüneburg
- eine Vertreterin der gemeinsamen Klimaschutzleitstelle von Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Landkreis hat vorgeschlagen, einen Grundsatzausschuss Energie analog zum Schulgrundsatzausschuss mit jeweils 5 Mitgliedern von Rat und Kreistag zu bilden. Außerdem sollte, wie für den Schulgrundsatzausschuss, das Grundmandat zugelassen werden. Die Bestimmung der Mitglieder erfolgt nach § 71 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG).
Die Federführung soll beim Landkreis Lüneburg liegen.
Bei 5 Mitgliedern des Rates der Hansestadt Lüneburg ergibt sich für den Grundsatzausschuss Energie folgende Sitzverteilung:
- Gruppe SPD/GRÜNE: 3 Sitze und Vertreterinnen und Vertreter
- CDU: 1 Sitz und Vertreterin oder Vertreter
- der fünfte Sitz ist zwischen den Fraktionen DIE LINKE, Piraten Niedersachsen und der Gruppe FDP/RRP auszulosen.
Fraktionen und Gruppen, auf die bei der Sitzverteilung keine Sitze entfallen, sind berechtigt, ein beratendes Mitglied (Grundmandat) in den Ausschuss zu entsenden.
Darüber hinaus halten Stadt- und Kreisverwaltung die Einbeziehung externer Akteure als beratende Mitglieder für notwendig:
- Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG (Herr Rolf Bannehr)
- E.ON Avacon AG (Herr Axel Bünsche à in Abstimmung)
- 2 kommunale Vertreter der (Samt-)Gemeinden (in Abstimmung)
- Bauernverband Nordostniedersachsen (Herr Wolf Winkelmann)
- Leuphana Universität (Herr Prof. Dr. Ruck)
- KLIMAWERK Energieagentur GmbH & Co. KG (Frau Dr. Heide-Rose Manz-Keinke)
- Regenerative Energie Lüneburg GmbH (Frau Heiderose Schäfkeà in Abstimmung)
- Lüneburger Wohnungsbau GmbH (Frau Heiderose Schäfkeà in Abstimmung)
- SunON Sonnenkraftwerke Lüneburg e.V. (Herr Tomas Biermann-Kojnov)
- Zukunftsgenossen eG (Herr Horst Jägerà in Abstimmung)
Ferner ist vorgesehen, dass dem Ausschuss folgende Vertreter aus den Verwaltungen von Hansestadt und Landkreis Lüneburg angehören:
- der Oberbürgermeister und der Umweltdezernent der Hansestadt Lüneburg
- der Landrat und die Kreisrätin des Landkreises Lüneburg
- eine Vertreterin der gemeinsamen Klimaschutzleitstelle von Hansestadt und Landkreis Lüneburg.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,-
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
