Beschlussvorlage - VO/4446/12

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gem. § 117 Abs. 1 NKomVG wird der Leistung einer überplanmäßigen Auszahlung bis zur Höhe von 200.000€ bei der Investitions-Nr. 01-252-001 „Museumslandschaft“ und der Deckung aus der Investitions-Nr. 01-537-001 „Kapitaleinlage GfA“ zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat hat am 03.02.2011 die Errichtung der Stiftung „Lüneburger Museumsstiftung“ beschlossen (VO/3617/10-1). Demnach ist die Stiftung mit einem Stiftungsvermögen von 25.000 € auszustatten.

 

Um die Stiftung auf ein finanziell größeres Fundament zu stellen, soll die Stiftungseinlage auf 200.000 € aufgestockt werden.

 

Gem. § 117 Abs. 1 S. 1 NKomVG kann eine überplanmäßige Auszahlung für die Erhöhung des Stiftungskapitals beantragt werden. Als Deckung wird vorgeschlagen, den zu bildenden Haushaltsrest für die Kapitaleinlage der GfA i.H.v. 250.000 € heranzuziehen. Die finanzielle Situation der GfA AöR ist sehr gut, so dass auf die Zahlung der Einlage verzichtet werden kann.

 

Die überplanmäßige Auszahlung ist folglich zulässig und bedarf gem. § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG der Zustimmung durch den Rat.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)              für die Erarbeitung der Vorlage:              35,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)              für die Umsetzung der Maßnahmen:                             200.000,00 €

c)  an Folgekosten:             

d)              Haushaltsrechtlich gesichert:

              Ja X

              Nein             

              Teilhaushalt / Kostenstelle:                    22020

              Produkt / Kostenträger:              53700102

              Haushaltsjahr:                     2012

 

e)  mögliche Einnahmen:

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