Beschlussvorlage - VO/4223/11
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss des Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und städt. Beteiligungen
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Vorberatung
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26.09.2011
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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06.10.2011
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Das Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg von August 2011 wird als Grundlage der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung beschlossen. Damit sind die zentralen Versorgungsbereiche der Hansestadt Lüneburg eindeutig und abschließend festgelegt.
2. Die Lüneburger Liste zur Zentrenrelevanz von Einzelhandelssortimenten wird als Grundlage für die Beurteilung von Einzelhandelsansiedlungen beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für die Hansestadt Lüneburg besteht eine gesamtstädtische Untersuchung zu den Perspektiven der Einzelhandelsentwicklung in der Hansestadt Lüneburg seit dem Jahr 2003. Diese Untersuchung für marktgerechte und standortverträgliche Ansiedlungsmöglichkeiten wurde mit einer ergänzenden Fassung im Jahr 2008 fortgeschrieben.
Aufgrund der weiteren anhaltenden Entwicklungen des Einzelhandels in Bezug auf Betriebsformen und größen, den Ansiedlungswünschen von neuen Marktteilnehmern sowie den Expansionsabsichten von Discountern wurde es erforderlich, eine neue Untersuchung vorzunehmen und den Prognosezeitraum für die Flächenentwicklung auf das Jahr 2020 zu erweitern. Das Baugesetzbuch gibt die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Schaffung und Sicherung von zentralen Versorgungsbereichen.
Das nun vorgelegte Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept für die Hansestadt Lüneburg hat neben der Innenstadt zehn weitere zentrale Versorgungsbereiche identifiziert, die es zukünftig zu schützen und weiterzuentwickeln gilt.
Durch den Beschluss des Konzeptes werden diese Versorgungsbereiche als Vorgabe für künftige Planungen für die Hansestadt verbindlich und erhalten ein besonderes Gewicht in der Betrachtung und bei der Abwägung für zukünftige Bauvorhaben und Entwicklungsüberlegungen gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Neben der Festlegung dieser zentralen Versorgungsbereiche enthält das Konzept auch eine Lüneburger Liste, in der die Zentrenrelevanz einzelner Sortimente für Lüneburg beschrieben ist. Diese wird Beurteilungsgrundlage für die Ansiedlung neuer Einzelhandelsvorhaben.
In der Sitzung wird inhaltlich vom Gutachter zum Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzept vorgetragen.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in )
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 150,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen: Gutachterkosten lt. Auftrag 15.850,80
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle: SK 4271400 / KS 61020
Produkt / Kostenträger: KT 51100102
Haushaltsjahr: 2011
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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öffentlich
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4,7 MB
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2
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öffentlich
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4,2 MB
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