Beschlussvorlage - VO/0427/03

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt,

 

1. die im Rahmen des Verfahrens zur 42. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Sportpark Kreideberg" während der Auslegungsfrist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der von der Verwaltung mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Sportpark Kreideberg" nebst Erläuterungsbericht wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 14.11.2000 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan in einem 42. Änderungsverfahren für den Teilbereich "Sportpark Kreideberg" zu ändern. Der Änderungsbereich wird in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Ziel der Planung ist insbesondere die Umwandlung von Flächen für die Landwirtschaft in "Grünfläche Sportanlage". Im nördlichen Bereich soll außerdem eine Bebauung mit Einfamilienhäusern ermöglicht werden.

 

In dem bisherigen Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung sind die gesetzlich vorgesehenen Verfahrensschritte

 

- frühzeitige Bürgerbeteiligung i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB,

- Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 BauGB sowie

- öffentliche Auslegung des Planentwurfes und des Entwurfes des Erläuterungsberichtes i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB

 

durchgeführt worden, so dass dieser Bauleitplan nunmehr durch Feststellungsbeschluss beschlossen werden kann. Der anliegende Erläuterungsbericht (§ 5 Abs. 5 BauGB) ist ebenfalls zu beschließen.

 

Die Dauer der o. a. Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 20.06.2002 bis einschließlich 07.08.2002 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel in der Rathausdiele und am 20.06.2002 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgemäß bekanntgemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 08.07.2002 bis 07.08.2002 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden außerdem mit Schreiben vom 14.06.2002 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeschleunigung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfes nicht erforderlich. Der Erläuterungsbericht wurde ergänzt (sh. dortige Markierungen). Eine erneute öffentliche Auslegung ist aufgrund dieser Änderungen nicht erforderlich.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      100,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja       

            Nein    

 

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Vermerke, Erläuterungsbericht

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Anlagen

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