Beschlussvorlage - VO/0391/02

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die im anliegenden Lageplan gekennzeichnete öffentlich gewidmete Verkehrsfläche zur Größe von ca. 200 m² aus dem Flurstück 20/3, Flur 1, Gemarkung Lüneburg, wird eingezogen.

 

Die Absicht, diese öffentlich gewidmete Fläche einzuziehen, ist umgehend ortsüblich bekanntzugeben.

 

Dieser Beschluss ergeht unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einziehungsverfügung etwaigen Bedenken der Bevölkerung Rechnung getragen wurde, bzw. Einwendungen gegen die Einziehung ausgeräumt wurden.

 

Der Lageplan ist Bestandteil der Originalsitzungsvorlage.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, die in dem anliegenden Lageplan schraffiert gekennzeichnete und öffentlich gewidmete Verkehrsfläche mit einer Größe von ca. 200 m² zu verkaufen. Vor dem Verkauf ist ein Einziehungsverfahren nach dem Niedersächsischen Straßengesetz (NStrG) durchzuführen.

 

Nach § 8 NStrG setzt die Einziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche voraus, dass diese keine Verkehrsbedeutung mehr hat oder überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls für ihre Beseitigung sprechen.

 

Die ca. 200 m² große Teilfläche des Ebelingweges wird seit einiger Zeit nicht mehr als Verkehrsfläche genutzt. Die Fläche grenzt an das Grundstück, auf dem sich der Tennispark befindet und ist optisch diesem zugeordnet. Die genutzte Verkehrsfläche bleibt in voller Größe erhalten. Für die Regenentwässerungsleitung, die sich in dem einzuziehenden Teilstück des Ebelingweges befindet, ist ein Leitungsrecht zugunsten der Stadt einzutragen. Entsprechende Absprachen wurden mit dem Kaufinteressenten getroffen.

 

Die nach § 8 Abs. 2 NStrG vorgeschriebene ortsübliche Bekanntmachung der Absicht der Einziehung ist mindestens 3 Monate vor der Einziehung der Verkehrsfläche durchzuführen, da es sich nicht um eine Verkehrsfläche von unwesentlicher Bedeutung handelt. Zur Beschleunigung des Verfahrens kann der Beschluss, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekanntzugeben, zusammen mit dem Einziehungsbeschluss gefaßt werden.

 

Dabei sind vor der Veröffentlichung des Einziehungsbeschlusses die Bedenken der Bevölkerung jedoch zu berücksichtigen.

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      40,00 €

 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

 

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

 

c)   an Folgekosten:

 

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

 

e)   mögliche Einnahmen:      Verkauf der Teilfläche

Reduzieren

Anlagen:

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...