Beschlussvorlage - VO/3755/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Dem Abschluss der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung über die Übertragung der Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Landkreis Lüneburg wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Hansestadt und Landkreis Lüneburg praktizieren seit Jahren erfolgreich interkommunale Zusammenarbeit. Zielsetzung ist dabei die gemeinsame Lösung struktureller Probleme sowie die Schaffung effizienterer Strukturen für die Aufgabenerfüllung durch Freisetzung zusätzlicher finanzieller und/oder personeller Ressourcen bei gleichzeitiger Verbesserung von Serviceleistungen für Bürgerinnen und Bürger.

 

In Verfolgung dieser Zielsetzung konnten in den vergangenen Jahren bereits eine Vielzahl von Projekten realisiert werden. Einen Überblick der zum Stichtag 01.02.2010 mit der Hansestadt Lüneburg laufenden Projekte der interkommunalen Zusammenarbeit vermittelt Anlage 3 zum Lüneburg-Vertrag. Weitere Kooperationen werden diskutiert, geprüft oder vorbereitet. Als nächstes Projekt wird die organisatorische Zusammenführung von Aufgaben nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Staatsangehörigkeitsgesetz empfohlen.

 

Die Ausländerbehörden von Hansestadt und Landkreis Lüneburg sollen nunmehr zusammengelegt und künftig in der alleinigen Zuständigkeit der Hansestadt betrieben werden.

 

Der Aufgabenübergang und die damit verbundenen Modalitäten werden durch die anliegende Zweckvereinbarung geregelt. Diese bedarf nach den rechtlichen Vorgaben der Beschlussfassung durch den Rat der Hansestadt Lüneburg sowie durch den Kreistag und der anschließenden Genehmigung des Innenministeriums.

 

Die gemeinsame Ausländerbehörde soll im Bürgeramt der Hansestadt eingerichtet werden und ihren Betrieb am 01.02.2011 aufnehmen. Für die Erledigung der Aufgaben sind insgesamt 10,5 Stellen vorgesehen, die unter Berücksichtigung der aktuellen Anzahl der hier lebenden Ausländer/innen und der Fallzahlen anteilig durch Mitarbeiter/-innen von Hansestadt ( 7,0 Stellen ) und Landkreis Lüneburg ( 3,5 Stellen ) besetzt werden.  Die Mitarbeiter/-innen des Landkreises werden zu diesem Zweck an die Hansestadt abgeordnet.

 

Jede Vertragspartei trägt die Kosten für das eingesetzte Personal weiterhin selbst bzw. erstattet einen entsprechenden Kostenanteil. Auch bei den Sachkosten ist eine interessengerechte Lösung gefunden worden. Die  Hansestadt trägt danach sämtliche Sachkosten, zum Ausgleich verbleibt ihr auch das Gebührenaufkommen in vollem Umfang.

 

Die Zweckvereinbarung kann nach Ablauf von jeweils zwei Jahren gekündigt werden. Eine vorzeitige Auflösung ist nur möglich, wenn sie von beiden Vertragspartnern einvernehmlich erklärt wird.

 

Weitere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Zweckvereinbarung entnommen werden.

 

Durch die Zusammenlegung der Aufgaben können eine 1,0 Stelle im Wert A9/A10 BBesG oder vergleichbar eingruppierter Tarifbeschäftigte und ein Arbeitsplatz eingespart werden.  Erwartet wird ein Einsparvolumen von jeweils ca. 30.000,00 €/Jahr für Hansestadt und Landkreis Lüneburg.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

 

- Zweckvereinbarung in der Fassung vom 19.07.10

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Anlagen

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