Beschlussvorlage - VO/3625/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Dem Auslegungsentwurf des Flächennutzungsplans in der 67. Änderung wird zugestimmt.
  2. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden uns sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.06.2009 beschlossen, den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) für den Teilbereich „Lünepark-Nord“ in einem 67. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von Grünfläche, Sondergebiet (Feuerwehr) und Fläche für Gemeinbedarf.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 07.11.2009 bekannt gemacht. Die Vorentwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 23.11. bis 07.12.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 12.11. bis 11.12.2009 Gelegenheit erhalten, Stellungnahmen abzugeben.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Behörden und sonstigen Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, der als Anlage beigefügt ist.

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den Entwurf und die öffentliche Auslegung. Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch die öffentliche Auslegung des Entwurfs mit Begründung und dem Umweltbericht sowie der gegebenenfalls vorhandenen umweltrelevanten Informationen für die Dauer von einem Monat. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird der Öffentlichkeit erneut Gelegenheit geboten, Anregungen und Stellungnahmen vorzubringen. Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange werden ebenfalls förmlich gemäß § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

Geltungsbereich

Umweltbericht

Verfahrensübersicht

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Anlagen

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