Beschlussvorlage - VO/3610/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Im Häcklinger Dorfe" Auslegungsbeschluss und Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
|
19.05.2010
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die
Satzung wird als Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1 „Im
Häcklinger Dorfe“ benannt.
- Dem
Auslegungsentwurf der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Nr. 1
„Im Häcklinger Dorfe“ wird zugestimmt. Die Satzung wird im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB ohne Aufstellung eines
Umweltberichts durchgeführt.
- Die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll durchgeführt werden..
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 29.09.2009
gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich in
Häcklingen zwischen den Straßen “Drögenkamp“, „Im Häcklinger
Dorfe“ und „Am Wischfeld“ eine Einbeziehungssatzung
aufzustellen.
Eine Einbeziehungssatzung hat das Ziel, einzelne Flächen in
den „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ einzubeziehen und eine
eindeutige Abgrenzung zwischen dem Innenbereich, der nach § 34 BauGB zu
beurteilen ist und dem Außenbereich, der nach § 35 BauGB zu beurteilen ist,
festzulegen. Dies hat Auswirkungen auf die planungsrechtliche Beurteilung von
zukünftigen Bauvorhaben. Teile des Untersuchungsgebietes sind jedoch heute
schon auf Grundlage des § 34 BauGB zu beurteilen. Für diese Teile findet daher
nur eine Klarstellung der Rechtsqualität statt. Eine Klarstellung beruht auf
dem § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB. Im vorliegenden Fall sollen beide Satzungsteile
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 2 BauGB verbunden werden. Die Satzung wird daher als
Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung bezeichnet.
Es wurde eine Besichtigung der Grundstücke vor Ort
vorgenommen, um festzulegen, welche Grundstücke oder Grundstücksteile dem
Innenbereich zugeordnet werden können.
Die Aufstellung der Satzung erfolgt im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB. Dabei wurde auf eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden verzichtet.
Als nächster Verfahrensschritt kann über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung gem. §
3 Abs. 2 BauGB beschlossen werden. Im Rahmen der förmlichen Auslegung wird der
Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Stellungnahmen abzugeben. Die Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB förmlich
beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Es wird darauf hingewiesen, dass im vorliegenden Verfahren
auf einen Umweltbericht verzichtet wird, da im vereinfachten Verfahren gemäß §
13 Abs. 3 BauGB hiervon abzusehen ist.
Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der
Geltungsbereich und der Satzungstext sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw.
ausgehängt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50
€
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
33,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
249,1 kB
|
