Beschlussvorlage - VO/3585/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt dem Antrag der Hauptschule Kaltenmoor auf Aufhebung nach § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz mit Ablauf des Schuljahres 2010/11 zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Landesschulbehörde einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Die zum Zeitpunkt der Aufhebung an der Schule vorhandenen Klassen werden in die Hauptschule Stadtmitte verlagert.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 27.01.2010 hat die Rektorin der Hauptschule Kaltenmoor, Frau Rothe, mitgeteilt, dass seitens der Schule die vorzeitige Schließung mit Ablauf des Schuljahres 2010/2011 beantragt wird.

 

Frau Rothe begründet den Antrag mit einem Votum des Kollegiums der Schule vom 18.01.2010. Demnach wurde der Wunsch auf vorzeitige Schließung einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen.

Im Schulvorstand am 19.01.2010 wurde die vorzeitige Schließung einstimmig beschlossen. Das Antragsschreiben der Schulleitung ist als Anlage beigefügt.

 

Im Zuge der Errichtung der Integrierten Gesamtschule Lüneburg (IGS) wurde seitens

des Rates in der Sitzung am 04.12.2008 u. a. beschlossen:

 

Hauptschule Kaltenmoor und Kopernikus-Realschule werden beginnend mit dem Schuljahr 2009/2010 keine neuen Schülerinnen und Schüler mehr aufnehmen. Nach Beendigung des Schulbesuches der Schülerinnen und Schüler der derzeitigen 5. Klassen werden diese beiden Schulen aufgehoben (§ 106 Nds. Schulgesetz). Auch hierzu ist eine entsprechende Genehmigung der Landesschulbehörde einzuholen.

 

Die Landesschulbehörde Lüneburg genehmigte mit Verfügung vom 19.01.2009 die Errichtung der IGS Lüneburg und entschied gleichzeitig

 

die stufenweise Aufhebung der Hauptschule Kaltenmoor und der Realschule Kopernikus-Schule ab 01.08.2009.

 

Gemäß dieser bestehenden Rechtslage würde die Hauptschule Kaltenmoor zum Ablauf des Schuljahres 2013/2014 auslaufen. Zu diesem Zeitpunkt verlassen die letzten Schüler der 10. Klasse die Schule.

 

Der Antrag der Hauptschule auf vorzeitige Schließung würde eine Aufhebung nach § 106 Abs. 1 Nds. Schulgesetz bedeuten. Diese schulorganisatorische Entscheidung der Hansestadt bedarf nach § 106 Abs. 6 Nds. Schulgesetz der Genehmigung der Landesschulbehörde.

 

Der Stadtelternrat wird bei der Entscheidungsbildung gemäß § 99 Abs. 1 Nds. Schulgesetz und der Stadtschülerrat gemäß § 84 Abs. 1 Nds. Schulgesetz  im Rahmen der Beratungen des Schulausschusses beteiligt.

 

Nach heutigem Stand würden bei einer Beschlussfassung wie von der Hauptschule beantragt zum Sommer 2011 noch folgende Jahrgänge an der Schule bestehen:

 

                                                   Jahrgang  8 mit 2 Klassen / ca. 35 Schüler

                                                   Jahrgang  9 mit 1 od. 2 Klassen / ca. 30 Schüler

                                                   Jahrgang10 mit 1 Klasse / ca. 15 Schüler.

 

Bei Aufhebung der Hauptschule ist in geeigneter Weise die Fortführung der Schullaufbahn dieser Schüler zu sichern.

Diesbezüglich konnte mit dem für die HS Kaltenmoor zuständigen Regierungsschuldirektor Herrn Pfeffer bereits geklärt werden, dass die Landesschulbehörde aus pädagogischen Gründen die vollständige Verlagerung dieser Klassen an eine bestehende Hauptschule unterstützen wird.

 

Es bietet sich dafür die Hauptschule Stadtmitte an. Dort werden im Sommer 2011 zurzeit noch von der Wilhelm-Raabe-Schule genutzte Unterrichtsräume frei, so dass ausreichend Platz für die bestehenden Klassen der Hauptschule entsteht.

 

Der Leiter der HS Stadtmitte, Herr Wegener, wurde über den Sachverhalt informiert; seine Schule ist gerne bereit diese Schüler aufzunehmen.

 

Soweit einzelne Schüler den Besuch einer anderen Hauptschule wünschen, sollte dies möglich gemacht werden können.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         15,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

 

Antrag der HS Kaltenmoor vom 27.01.2010

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Anlagen

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