Beschlussvorlage - VO/3554/10

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Nds. Brandschutzgesetzes, Herrn Tobias Glor mit Wirkung vom 01.02.2010 bis zum 28.02.2014 in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen und zum stellvertretenden Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer zu ernennen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 01.02.2008 wurde Herr Tobias Glor von der Ortfeuerwehr Lüneburg-Rettmer als stellvertretender Ortsbrandmeister vorgeschlagen.

 

Herr Glor nimmt die Funktion des stellvertretenden Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Lüneburg-Rettmer seit dem 01.03.2008 kommissarisch wahr, da die Voraussetzungen für die Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis, in diesem Fall das Ableisten der Zugführerlehrgänge Teil 1 und 2, bisher nicht vorlagen.

 

Die beiden Lehrgänge wurden durch Herrn Glor im laufe des letzten Jahres absolviert, so dass die feuerwehrrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung in das Ehrenbeamtenverhältnis nunmehr erfüllt sind. Gemäß § 13 Abs. 2 Satz 1 des Nds. Brandschutzgesetzes werden unter anderem die stellvertretenden Ortsbrandmeister für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis berufen. Da Herr Glor die Funktion nunmehr schon kommissarisch wahrgenommen hat, ist diese Zeit für die Dauer der Ernennung zu berücksichtigen.

 

Der Kreisbrandmeister wurde angehört und hat keine Bedenken gegen die Ernennung geäußert.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage: 50,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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