Beschlussvorlage - VO/3502/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH werden angewiesen, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH anzuweisen, der Gründung und somit dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL) und der Bestellung von Herrn Dr. Michael Moormann als Geschäftsführer zuzustimmen.

 

Die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH werden angewiesen, der Gründung und somit dem vorgelegten Gesellschaftsvertrag der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL) und der Bestellung von Herrn Dr. Michael Moormann als Geschäftsführer zuzustimmen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der Städtischen Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH hat in seiner Sitzung am 24.11.2009 u.a. über die Gründung der Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL) beraten und den Beschluss gefasst, die 100% Tochtergesellschaft zu gründen und die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten. Das Stammkapital soll 25.000€ betragen. Herr Dr. Michael Moormann soll als Geschäftsführer bestellt werden.

 

Die Städtische Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH beabsichtigt in der nächsten Gesellschafterversammlung die Gründung einer 100% Tochtergesellschaft unter dem Namen „Ambulanzzentrum Lüneburg am Städtischen Klinikum GmbH (AZL)“ zu beschließen und Herrn Dr. Michael Moormann als Geschäftsführer zu bestellen. Hierzu ist es erforderlich, die Beteiligungsvertreter der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH über die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Gesundheitsholding Lüneburg GmbH und der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH und die Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH über die Beteiligungsvertreter der Hansestadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der Städtisches Klinikum Lüneburg gemeinnützige GmbH mit Weisungen zu versehen.

 

Die Gesellschaft soll als Medizinisches Versorgungszentrum unter Einbeziehung der Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie und des Chefarztes des Städtischen Klinikums die Leistungen im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung sowie sonstigen ärztlichen Aufgaben wahrnehmen.

 

Die Tätigkeit von Krankenhäusern bei der ambulanten Versorgung von Patienten beschränkt sich auf die vor- und nachstationäre Versorgung (§115a SGB V), auf ambulantes Operieren nach §115b SGB V, auf die ambulante Behandlung nach §116b SGB V bei besonderen Krankheitsverläufen sowie auf Institutsermächtigungen (§116a SGB V) und persönliche Ermächtigungen (§116 SGB V), wenn ansonsten die ambulante Versorgung durch die Kassenärztliche Versorgung nicht sichergestellt werden kann. Die Gültigkeit der Ermächtigungen ist zeitlich limitiert und wird in der Regel nach Vergabe eines Kassenarztsitzes an einen niederlassungswilligen Arzt nicht verlängert. Der Gesetzgeber hat durch die Möglichkeit der Bildung eines MVZ (Medizinisches Versorgungszentrum) auch Krankenhäusern die Möglichkeit gegeben, sich breitflächig an der ambulanten Versorgung von Patienten zu beteiligen und diese dann auch abzurechnen.

 

In dem MVZ werden zukünftig hochspezialisierte Leistungen angeboten, die - teils durch fehlende Kenntnisse und Fähigkeiten, teils durch die Hürde hoher Investitionsnotwendigkeiten - in der normalen niedergelassenen Praxis so nicht erbracht werden können. Damit soll eine vom Gesetzgeber gewünschte engere Verzahnung zwischen dem ambulanten und dem stationären Sektor erreicht werden.

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist als Anlage beigefügt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

 

Gesellschaftsvertrag

Auszug aus dem Protokoll der Aufsichtsratssitzung

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Anlagen

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