Beschlussvorlage - VO/3416/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Lüneburg Marketing GmbH wird eine Vereinbarung über die Zahlung von Zuschüssen für zwei Jahre bis zum 31.12.2011 geschlossen. Der jährliche Zuschussbetrag beträgt 330.000,00€.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Aufgabenübertragung einen Vertrag zwischen der Gesellschaft und der Hansestadt Lüneburg sowie ein Personalgestellungsvertrag zu schließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bei Gründung der Lüneburg Marketing GmbH (LMG) hat sich die Hansestadt Lüneburg verpflichtet, für die Geschäftsjahre 1999 – 2003 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von jährlich 301.662,21 € an die Gesellschaft zu zahlen. Um Planungssicherheit für den Zeitraum 2004 - 2008 zu erlangen hat die Gesellschaft ihre Gesellschafter aufgefordert, sich wiederum zur Zahlung eines festgeschriebenen Betriebskostenzuschusses zu verpflichten. Die Zuschussverpflichtung der Hansestadt Lüneburg wurde mit dem Beschluss des Verwaltungsausschuss vom 18.05.2004 auf jährlich 331.662,21 € bis 2008 festgesetzt.

 

Für das Jahr 2009 ist mit der Verabschiedung des Haushaltes und der Zustimmung zum Wirtschaftsplan der LMG der Zuschuss in gleicher Höhe festgesetzt worden.

 

Für die Jahre 2010 und 2011soll eine Anschlussvereinbarung zu schließen. Der Zuschuss wird auf 330.000€ p.a festgelegt.

 

Im Rahmen der Anschlussvereinbarung erfolgt eine Umstrukturierung. Die LMG bekommt ab dem 01.01.2010 die touristische Aufgabe „Rathausführungen“ übertragen und übernimmt hierfür die Personal- und Sachaufwendungen in Höhe von ca. 50.000 EUR, welche bei der Hansestadt anfallen. Dafür verbleiben die Erträge aus den Rathausführungen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR zzgl. Umsatzsteuer p.a. bei der LMG. Darüber hinausgehende Erträge werden zu 50% an die Hansestadt abgeführt.

 

Durch die nun vollständige Bündelung dieser Aufgaben bei der Gesellschaft werden Synergien erwartet, die zu Erträgen im städtischen Haushalt führen werden.

 

Für die Aufgabenübertragung ist ein Vertrag zwischen der Gesellschaft und der Hansestadt Lüneburg sowie ein Personalgestellungsvertrag zu schließen.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                                   35,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:                                                                    660.000,00

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen 2010:                                                                                   50.000,00

mögliche Einnahmen 2011:                                                                                   55.000,00

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Anlagen:

 

Zuschussvereinbarung

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Anlagen

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