Beschlussvorlage - VO/3472/09
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung Rechnungsprüfung zum 01.01.2010
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Jutta Bauer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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26.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die 1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung über die
Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung bei den Landkreisen Harburg und
Lüchow-Dannenberg, der Hansestadt Lüneburg, der Stadt Buchholz in der Nordheide
sowie der Gemeinde Seevetal durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises
Lüneburg mit Wirkung zum 01.01.2010 wird in der als Anlage beigefügten Fassung
beschlossen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, die Hansestadt
Lüneburg sowie die Gemeinde Seevetal haben mit Wirkung vom 01.01.2007 die
Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Prüfung auf das Rechnungsprüfung des
Landkreises Lüneburg übertragen. Hierzu wurde eine entsprechende
Zweckvereinbarung zwischen den Kooperationspartnern geschlossen.
Die Kooperation hat sich in der Erprobungsphase nach
übereinstimmender Bewertung aller Partner gut bewährt, die vereinbarten Ziele
wurden erreicht. Daher wird die Zusammenarbeit über die Pilotphase hinaus
fortgesetzt. Um zwischenzeitlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, bedarf die
Zweckvereinbarung der Aktualisierung.
Die 1. Fortschreibung der Zweckvereinbarung ist im
Wesentlichen geprägt durch folgende Veränderungen:
- Die
Stadt Buchholz in der Nordheide hat von ihrem eingeräumten besonderen
Beitrittsrecht Gebrauch gemacht. Sie wird ab 01.01.2010 der sechste
Kooperationspartner.
- Einzelne
Kooperationspartner haben neben den seinerzeit vereinbarten Aufgaben
weitere Prüfungen auf das RPA des Landkreises Lüneburg übertragen.
- Durch
eine gesetzliche Änderung wurde die Zuständigkeit für die überörtlichen
Prüfungen der Samtgemeinden und Gemeinden von den Landkreisen auf die
Niedersächsische Kommunalprüfungsanstalt (NKPA) übertragen.
Neben den dargestellten Änderungen, war es in der
Vergangenheit aus unterschiedlichen Gründen erforderlich, Regelungen
insbesondere aus den Anlagen der Zweckvereinbarung auszulegen bzw. anzupassen.
Diese Sachverhalte wurden, wie es die Zweckvereinbarung vorsieht, im
Kooperationsgremium diskutiert, beschlossen und als Protokollnotiz zur
Zweckvereinbarung genommen. Eine Einarbeitung dieser, häufig nur redaktionellen
oder klarstellenden Anpassungen ist den Empfehlungen des Kooperationsgremiums
folgend, nach erfolgreicher Beendigung der Pilotphase zum 01.01.2010
vorgesehen.
Um die Änderungen der 1. fortgeschriebenen Fassung besser
nachvollziehbar zu dokumentieren, ist die für die Beratungen beigefügte
Ausfertigung als Leseexemplar gestaltet. Im Text der seit 01.01.2007 gültigen
Fassung der Vereinbarung sind die entfallenden Passagen durchgestrichen und
Ergänzungen in Fettdruck und zusätzlich unterstrichen dargestellt.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 20,00
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten: 0,00 €
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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71 kB
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(wie Dokument)
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35 kB
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4
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(wie Dokument)
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85 kB
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