Beschlussvorlage - VO/3461/09
Grunddaten
- Betreff:
-
63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Leuphana-Universität";Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Feststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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16.11.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Rat der Hansestadt Lüneburg
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Entscheidung
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26.11.2009
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des Verfahrens zur 63.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich
„Leuphana-Universität“ während der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk
vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
Die
63. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich
„Leuphana-Universität“ wird beschlossen nebst Begründung und
Umweltbericht.
Nach
den Beratungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 16.11.2009 hat
die Verwaltung verschiedene Prüfaufträge erhalten, die in Gesprächen mit der
Leuphana-Universität abgestimmt werden.
Ein
geänderter Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses/Rates
ausgearbeitet und vorgelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
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Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am
26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der
Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ in
einem 63. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung
von an die Baulandentwicklung angepassten Flächentypen sowie Verkehrsflächen.
Im
bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3
Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.03.2008 bis einschließlich 04.04.2008
durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls anlässlich
einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2008 bis einschließlich
07.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu
nehmen. Im
Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger
aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
abzugeben. Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am
24.03.2009 gem. § 3 Abs.2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung
sowie über die Öffentliche Auslegung beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2
BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der
Hansestadt und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide am 27.03.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich
Stadtplanung in der Zeit vom 20.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 zur
Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der
Zeit vom 06.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Im
Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht worden, die zu
Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Diese
Änderungen führen jedoch nicht dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt
werden. Die gemäß Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) zur Verfügung zu
stellenden Informationen, einschließlich der 63. Flächennutzungsplanänderung,
wurden vom 28.09.2009 bis 13.10.2009 ausgelegt. Die
eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und
Stellungnahmen sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren
Behandlung ist sodann zu beschließen. Der
Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die
Begründung wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit dem Umweltbericht
fortgeschrieben. Die
eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die dazugehörigen
Abwägungsvorschläge sind in digitaler Form der Anlage beigefügt und
Bestandteile der Sitzungsvorlage. |
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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467,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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18 kB
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