Beschlussvorlage - VO/3461/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen des Verfahrens zur 63. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ während der Auslegungsfrist  gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

Die 63. Änderung des Flächennutzungsplanes  der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ wird beschlossen nebst Begründung und Umweltbericht.

 

Nach den Beratungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 16.11.2009 hat die Verwaltung verschiedene Prüfaufträge erhalten, die in Gesprächen mit der Leuphana-Universität abgestimmt werden.

Ein geänderter Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses/Rates ausgearbeitet und vorgelegt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Leuphana-Universität“ in einem 63. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung von an die Baulandentwicklung angepassten Flächentypen sowie Verkehrsflächen.

 

Im bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 19.03.2008 bis einschließlich 04.04.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2008 bis einschließlich 07.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 gem. § 3 Abs.2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die Öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die  Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 27.03.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 20.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der Zeit vom 06.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht worden, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung geführt haben. Diese Änderungen führen jedoch nicht dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt werden. Die gemäß Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) zur Verfügung zu stellenden Informationen, einschließlich der 63. Flächennutzungsplanänderung, wurden vom 28.09.2009 bis 13.10.2009 ausgelegt.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die Begründung wurde im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit dem Umweltbericht fortgeschrieben.

 

Die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in digitaler Form der Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

 

 

 

                                                                                                  

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

Der aufgrund des Beratungsergebnisses überarbeitete Änderungsentwurf mit Begründung und zeichnerischer Darstellung und der Abwägungsvorschlag werden in Form einer CD-ROM nachgereicht.

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Anlagen

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