Beschlussvorlage - VO/3460/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4 a BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

Der Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana-Universität“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird beschlossen.

 

Nach den Beratungen im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung am 16.11.2009 hat die Verwaltung verschiedene Prüfaufträge erhalten, die in Gesprächen mit der Leuphana-Universität abgestimmt werden.

Ein geänderter Beschlussvorschlag wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses/Rates ausgearbeitet und vorgelegt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 137 „Leuphana-Universität“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Vorgabe eines Rahmens für eine längerfristige bauliche Entwicklung der Leuphana-Universität.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 19.03.2008 bis einschließlich 04.04.2008 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange hatten ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 06.03.2008 bis einschließlich 07.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben.

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 24.03.2009 gem. § 3 Abs.2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die Öffentliche Auslegung beschlossen.

 

Die  Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 27.03.2009 bekannt gemacht. Die Entwürfe lagen im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 20.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 zur Einsichtnahme aus. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls in der Zeit vom 06.04.2009 bis einschließlich 20.05.2009 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

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Im Zuge der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB sind Anregungen vorgebracht worden, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung  geführt haben. Die Änderung besteht im Wesentlichen aus einer textlich festgesetzten Einschränkung der Bebaubarkeit der Teilfläche 2 sowie diversen redaktionellen Änderungen  in den textlichen Festsetzungen, der Begründung und dem Umweltbericht.

 

Die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung führen jedoch nicht dazu, dass die Grundzüge der Planung berührt werden. 

 

Ausreichend war daher ein erneutes Anschreiben an die Einwender, bei dem gem. § 4a Abs. 3 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden konnten. Die gemäß Nds. Umweltinformationsgesetzes (NUIG) zur Verfügung zu stellenden Informationen, einschließlich der 63. Flächennutzungsplanänderung für den Teilbereich „Leuphana-Universität“, wurden vom 28.09.2009 bis 13.10.2009 ausgelegt.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Die Begründung, eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind digital in der Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird im Sitzungsraum ausgehängt. Geänderte Festsetzungen sind kenntlich gemacht.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                              150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)  mögliche Einnahmen:

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

 

-          Planzeichnung

-          Begründung mit Umweltbericht 

-          Anlagen 1 – 7 zur Begründung

1.      Anlage 1: Detailskizze Uelzener Straße

2.      Anlage 2: Biotopkartierung

3.      Anlage 3: Begleitende Beobachtung Haubenlerche

4.      Anlage 4: Habitatnutzung Haubenlerche

5.      Anlage 5: Fledermausgutachten

6.      Anlage 6: Verkehrstechnische Untersuchung

7.      Anlage 7: Schalltechnische Untersuchung

-          Abwägungsvorschlag

      werden aufgrund des Beratungsergebnisses in Form einer CD-ROM nachgereicht.

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Anlagen

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