Beschlussvorlage - VO/3276/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Investition bis zur Höhe von 1.187.000,00 € und einer VE von 293.000,00 € bei der Investitions-Nr. 01-217-004, Schulreform Gymnasium, zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Zuge der bereits seit vielen Jahren laufenden Sanierungsmaßnahmen in der Herderschule hat es sich in den letzten Wochen als dringend erforderlich erwiesen, für eine zügige Sanierung des naturwissenschaftlichen Bereichs im 1. und 2. OG bis Sommer 2010 zu sorgen. Diese energetischen Sanierungsarbeiten sind vor dem Schuljahr 2010/2011 (mit dem Doppelabitur) abzuschließen.

 

Es wird eine überplanmäßige Investition in Höhe von insgesamt rd. 1.480.000 Euro erforderlich. Der Zeitplan sieht vor, dass Baumaßnahmen mit einem Volumen von rd. 1.187.000 Euro noch in 2009 umgesetzt werden und die restlichen Maßnahmen mit einem Volumen von 293.000 Euro erst im Jahre 2010. Eine Beauftragung dieser für das Jahr 2010 geplanten Maßnahmen ist jedoch bereits im Jahr 2009 erforderlich, so dass eine Verpflichtungsermächtigung (VE) vorzusehen ist.

 

Im Haushaltsplan sind alle Baumaßnahmen für Schulen als gegenseitig deckungsfähig ausgewiesen.

 

Zur Deckung dieser überplanmäßigen Investition ist die bisher im (Nachtrags-) Haushalt 2009 veranschlagte Baumaßnahme GTS Rotes Feld, Investitions-Nr. 01-211-017, bis zur Höhe von 1.187.000 Euro vorgesehen.

 

Veranschlagte Planung GTS Rotes Feld:

Bauvolumen                            1.265.000 Euro

Bundesmittel                                                               720.300  Euro

Landkreis                                                                   165.200 Euro

Eigenmittel                                                                  379.500 Euro

 

stattdessen

Überplanmäßig zu veranschlagen für Herderschule

Bauvolumen 2009                   1.187.000 Euro

Bundesmittel                                                               807.500 Euro

Eigenmittel                                                                  379.500 Euro

 

Die überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 293.000 Euro soll aus der Maßnahme Friedrich-Ebert-Brücke, Investitions-Nr. 01-541-014 in Höhe von 193.000 Euro, sowie aus der Maßnahme Kita Brandheider Weg, Investitions-Nr. 01-365-004 in Höhe von100.000 Euro, gedeckt werden.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                200,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:   Es entsteht keine zusätzliche haushaltsmäßige Belastung.

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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