Beschlussvorlage - VO/3293/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 114, 1.Änderung "Lünepark-Nord";Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Verwaltungsausschuss der
Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8
Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan Nr. 114 „Lünepark“ mit
örtlicher Bauvorschrift in einem 1. Verfahren zu ändern. Ziel der Planung
ist insbesondere die Festsetzung von Grünfläche, Sondergebiet (Feuerwehr)
und Fläche für Gemeinbedarf.
- Im Rahmen des Verfahrens zur 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher
Bauvorschrift ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen
durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, für die im nördlichen
Bereich des Lüneparks gelegenen Liegenschaften die bisherigen Festsetzungen an
die zwischenzeitlich realisierten Nutzungen anzupassen.
Vorgesehen ist nunmehr die Festsetzung von Grünflächen für
die nicht mehr zu Bauzwecken benötigten Grundstücksteile des bisherigen Sondergebietes
(Feuerwehr)
sowie die Umwandlung einer bisher als eingeschränktes
Gewerbegebiet festgesetzten Teilfläche in Sondergebiet (Feuerwehr), Fläche für
Gemeinbedarf (Sporthalle) und Grünfläche.
Als erster Verfahrensschritt ist der Beschluss über die 1.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 „Lünepark“ mit örtlicher
Bauvorschrift zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Der gesamte Änderungsbereich umfasst eine Fläche von 2,52 ha
und ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.
Die Umweltprüfung (Umweltbericht) wird im Rahmen der
Aufstellung des Bauleitplanes gemäß § 2 BauGB durchgeführt.
Die zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und
eine Verfahrensübersicht sind Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Teilhaushalt / Kostenstelle:
Produkt / Kostenträger:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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189,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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18 kB
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