Beschlussvorlage - VO/3264/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 89 NGO wird der Leistung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bis zur Höhe von 307.000,00 Euro bei der Investitions-Nr.01-217-004, Schulreform Gymnasium, Baumaßnahme Johanneum, zugestimmt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Schulreform für Gymnasien soll eine Mensa für den Ganztagsschulbetrieb im Gymnasium Johanneum ausgebaut werden.

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsplan 2009 veranschlagt mit einem Ausgabevolumen in Höhe von 700.000 Euro und einer Einnahmeerwartung in Höhe von 610.000 Euro.

 

Aufgrund der erforderlichen Haushaltssperre ist die Umsetzung von Investitionen nur eingeschränkt möglich. Die Baumaßnahme muss daher über zwei Haushaltsjahre gestreckt werden. Im Haushaltsjahr 2009 soll daher ein Volumen in Höhe von 493.000 Euro umgesetzt werden. Um die Maßnahme im Jahr 2010 fortsetzen zu können, ist zur Sicherstellung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 307.000 Euro erforderlich.

 

Zur Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ist die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan 2009 veranschlagten Verpflichtungsermächtigung für die Baumaßnahme Friedrich-Ebert-Brücke, Investitions-Nr. 01-541-014, in Höhe von 307.000,00 Euro vorgesehen, da sie nicht in Anspruch genommen werden muss.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                100,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

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