Mitteilungsvorlage - VO/3256/09

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2008 gem. Anlage zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen:

 

1.      Gutachten sind nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind.

            Ergebnisse von Gutachten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

 

2.      Gutachten sind in einem transparenten Verfahren zu vergeben.

            Dabei sind folgende Festlegungen zu beachten:

 

-       Gutachten sind Entscheidungshilfen und kein Entscheidungsersatz. Daran hat sich die Fragstellung an den Gutachter auszurichten.

-       Vorbereitung von Gutachten und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erstellung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben.

 

3.      Gutachten dürfen nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern einzuholen.

 

4.      Gutachten ab 15.000 € sind öffentlich auszuschreiben.

 

5.      Alle Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des Oberbürgermeisters – gemeldet.

 

     Die Controllingstelle führt eine Übersicht über alle Gutachtervergaben und unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres.

 

6.  Den städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg entsprechend anzuwenden.

 

Der Ziff. 5 der o. g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg eine Übersicht über die in 2008 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen in einer Höhe von  312.688,59 € vergeben. Hiervon abzuziehen sind die Förderbeträge i.H.v. 134.406,00 €, so dass die bei der Hansestadt liegenden Aufwendungen für die Leistungen tatsächlich 178.282,59 € betragen.

 

Die diese Richtlinie überwachende Controllingstelle ist inzwischen der Antikorruptionsbeauftragten zugeordnet, so dass die Mitteilung von dort erfolgt.

 

Wie auch in den letzten Jahren wurden regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie Baugrunduntersuchungen, Gründungsempfehlungen und Bohrkernentnahmen in die Mitteilungsvorlage nicht  einbezogen.  Hierbei handelt es sich um routinemäßig anfallende technische Gutachten zur Beurteilung des Straßenaufbaus, deren Wert in der Regel zwischen 400,- und 2000,- € liegt. Des Weiteren wurden Schallschutz-, Boden- und Schadstoffgutachten, die im Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft zum Zwecke von Bauausführungen regelmäßig erforderlich werden sowie Gutachten des örtlichen Gutachterausschusses zur Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken nicht gesondert aufgeführt. 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                             25,00

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Teilhaushalt / Kostenstelle:                                                     

            Produkt / Kostenträger:

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg

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Anlagen

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