Beschlussvorlage - VO/3018/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt, die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“  wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird beschlossen.

 

3.      Die Anpassung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 26.02.2008 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 120  „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist einen einfachen Bebauungsplan aufzustellen, der insbesondere die Art der Nutzung festgesetzt.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von

§ 3 Abs. 1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 01.03.2008 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 10.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 durchgeführt. Die Behörden haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 07.03.2008 bis einschließlich 01.04.2008 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Am 22.07.2008 wurde der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Dauer der Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 25.07.2008 bis einschließlich 22.09.2008 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und am 26.07.2008 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden. Es wurde darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist vom 18.08.2008 bis einschließlich 19.09.2008 von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden würden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden sind zur Abgabe einer Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufgefordert worden.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. der §§ 3 Abs. 2 und  4 Abs. 2 BauGB sind ausführlich geprüft worden.

Die eingegangene Stellungnahmen sowie die dazugehörigen Abwägungsvorschläge sind in der Anlage beigefügt und sind Bestandteile der Sitzungsvorlage. Über deren Behandlung ist zu beschließen. 

 

Die Begründung ist in der Anlage beigefügt und wurde im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben.

Der Bebauungsplan nebst Begründung ist im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt.

 

Der Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße / An den Reeperbahnen“ wurde im vereinfachten und beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung anzupassen. Als Anlage sind die Darstellung des Flächennutzungsplans in der beschlossenen und rechtskräftigen Fassung vom 30.01.1981 und die angepasste Fassung der Darstellung des Flächennutzungsplans beigefügt.

 

 

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                               150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Reduzieren

Anlagen:

Verfahrensübersicht, Lageplan, Begründung, Abwägung, Darstellung des Flächennutzungsplanes vor und nach der Anpassung

Reduzieren

Anlagen

Loading...