Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen - VO/3060/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 4. 9. 2008 (siehe auch Anlage) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

zu 1.:

Nach dem flächenhaften Verkehrskonzept der Hansestadt Lüneburg sind die Straßen Am Teich und Häcklinger Weg als verkehrswichtige innerörtliche Verbindungsstraßen (Hauptsammelstraße) eingestuft. Die Anzahl von 750 Verkehrsbewegungen pro Tag ist im Vergleich zu gleichwertig eingestuften Straßen als nicht hoch anzusehen. Selbst wenn die im Zusammenhang mit dem B-Plan 131/I angenommene Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 40 % (also bis zu 1.050 Fahrzeugbewegungen/Tag im Jahr 2020) eintreten sollte, wäre dies für eine Straße mit der genannten Verkehrsbedeutung eher unbeachtlich. Dies gilt umso mehr, als dass die Planung Häcklinger Weg/Schmiedestraße bis zum Jahre 2020 längst umgesetzt sein wird. Diese Planung sieht vor, dass der durch das geplante Nahversorgungszentrum zusätzlich hervorgerufene Verkehrszuwachs fast ausnahmslos über die neue Straßenverbindung Häcklinger Weg/Schmiedestraße abgewickelt wird, so dass der bestehende Straßenzug Häcklinger Weg/Am Teich keine zusätzlich Verkehrsbelastung aufnehmen muss.

 

Sofern sich entgegen aller Annahmen dennoch weitergehender Handlungsbedarf zeigen sollte, gibt es für den entlasteten Teilabschnitt Am Teich/Häcklinger Weg mehrere Optionen für verkehrsberuhigende Maßnahmen, die bei Bedarf näher zu untersuchen und zu konkretisieren wären.

 

 

zu 2.:

Der Umbau Häcklinger Weg/Schmiedestraße wird erfolgen, sobald das Neubaugebiet Rosenkamp zu ca. 70 % bebaut ist.

 

 

zu 3.:

Die Verwaltung hat in den zurückliegenden Wochen das aktuelle Geschwindigkeitsniveau untersucht und orientierende Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen. Die Auswertung ergab im Wesentlichen folgende Ergebnisse:

 

Messstelle Am Teich/Fahrtrichtung Oedemer Weg:

durchnittl. Geschwindigkeit  = 40 km/h; V-85-Geschwindigkeit = 47 km/h.

 

Messstelle Häcklinger Weg/Fahrtrichtung Soltauer Straße

durchnittl. Geschwindigkeit  = 51 km/h; V-85-Geschwindigkeit = 59 km/h.

 

Festzuhalten ist, dass die Geschwindigkeiten in der Straße Am Teich unauffällig sind und keinen Handlungsbedarf zeigen; im Häcklinger Weg besteht lediglich ein eingeschränkter Handlungsbedarf, der sich allerdings mit der Verlegung des Hauptverkehrsanteils durch die Schmiedestraße erledigen dürfte. Die Linienführung der Schmiedestraße selbst wird hier eher niedrigere Geschwindigkeiten nahe legen. Ein weitergehender Handlungsbedarf ist derzeit nicht zu erkennen.

 

 

zu 4.:

Das Niedersächsische Naturschutzgesetz (NNatG) enthält keinen § 23 a. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass sich die Frage auf § 28 a NNatG bezieht. Bei dem Oedemer Dorfteich handelt es sich um ein Biotop im Sinne dieser Vorschrift. Allerdings ist allenfalls von einer nur geringfügigen Zunahme des Straßenverkehrs auszugehen. Mit erheblichen Beeinträchtigungen, die Maßnahmen nach dem NNatG erforderlich machen könnten, ist nicht zu rechnen. Im Gegenteil: Nach Fertigstellung und Voll-Inbetriebnahme der Schmiedestraße wird sich das Verkehrsaufkommen in Höhe des Dorfteiches verringern. Die Schmiedestraße wurde von vornherein mit entsprechendem Querschnitt geplant, zumal auch die Buslinie künftig durch diese Straße geführt wird.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            15,--

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.                50,--

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

 

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Anlagen

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