Beschlussvorlage - VO/3051/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2009(Teilhaushalte 50010 und 51000 - Sozialhilfe)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Thomas Duda
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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●
Erledigt
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Sozial- und Gesundheitsausschuss
|
Vorberatung
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|
04.11.2008
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Den Ratsmitgliedern wurde bereits der Entwurf des
Haushaltsplanes in Form des Finanzhaushaltes, strukturiert nach den
Teilhaushalten der Stadtverwaltung, zugesandt.
Hierbei handelt es
sich um die vom Land vorgeschriebene und damit einzuhaltende Struktur des
Haushaltes. Die Produktstammblätter wurden systematisch nach den gebildeten
Teilhaushalten zusammengefasst.
Die sog. Teilhaushalte spiegeln nahezu die Organisationseinheiten
der Stadtverwaltung wider (Ausnahme: Mehrere kleinere Organisationseinheiten
wurden zu einem Teilhaushalt zusammengefasst, um einer zu kleinräumigen
Aufteilung entgegenzuwirken). Insgesamt enthält der Haushaltsplan der
Stadtverwaltung 25 Teilhaushalte, hiervon sind sechs Teilhaushalte dem
Fachbereich Familie und Bildung zuzuordnen :
- Familie
und Bildung
- Regionalbereiche
Familie und Bildung
- FamilienBüro
Lbg.
- Zentrale
Dienste der Jugendhilfe
- Bildung
- Kinder
und Familie.
Innerhalb der Teilhaushalte finden sich Produkte, welche die
Palette sämtlicher Leistungen der Stadtverwaltung darstellen. In dem
Haushaltsplanentwurf wurden die Erträge und Aufwendungen pro Teilhaushalt in
ihrer Gesamtheit dargestellt. Die Einzelansätze des jeweiligen Produktes sind
indes nicht erkennbar.
Im Jahr 2009 sind neu jeweils 5.000 € pro
Regionalbereich (insgesamt also 15.000 €) für den Mittagstisch an
Bedürftige veranschlagt.
Zu
finden ist diese Position derzeit noch im Produkt 315601 Stadtteilorientierte
Arbeit, dort unter Nr. 2.06 (Transferaufwendungen), Spalte 4339 - sonstige
Leistungen.
Die
Kosten der Sozialhilfe und Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII sind nahezu
vollständig Pflichtaufgaben, die die Kommune im Rahmen der sozialen Sicherung
zu übernehmen hat. Träger der Sozialhilfe sind Stadt und Landkreis Lüneburg je
für ihr Gebiet. Die bei der Stadt anfallenden Kosten werden - bis auf einen
Eigenanteil der Personalkosten - gemäß der vertraglichen Vereinbarung mit dem
Landkreis Lüneburg abgerechnet.
Folgende Seiten des
Haushaltsplanentwurfes sind zur Kenntnis zu nehmen:
- Seiten
167 - 190
- Seite
192
- Seiten
213 - 214
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
