Beschlussvorlage - VO/3073/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Änderungsbeschlusses zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON-Gelände“ vom 18.12.2007 aufzuheben.

Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 18.12.2007 eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Rahmen des Verfahrens zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON-Gelände“ durchzuführen wird aufgehoben.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Aufstellung der 64. Änderung des Flächennutzungsplanung der Hansestadt Lüneburg wurde im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 120 „Sülztorstraße/Avacon“ am 10.12.2007 vom Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und am 18.12.2007 vom Verwaltungsausschuss beschlossen.

 

Am 19.02.2008 hat der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung und am 26.02.2008 der Verwaltungsausschuss beschlossen, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 120 als „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ zu reduzieren und als Bebaungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/AVACON zu bezeichnen. Der Bebauungsplan wurde im vereinfachten  und beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB aufgestellt. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ist der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 120 „Sülztorstraße/An den Reeperbahnen“ angepasst worden.  

Die 64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg ist nicht erforderlich und der Änderungsbeschluss sowie der Beschluss über die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden aufgehoben.

 

Eine Änderung der restlichen südlichen Fläche im Bereich der 64. Änderung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Die Weiterführung der Änderung ist somit entbehrlich geworden. Der Änderungsbeschluss zur 64. Änderung des Flächennutzungsplans sowie der Beschluss über die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden aufgehoben.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                               150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Geltungsbereich

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Anlagen

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