Beschlussvorlage - VO/2981/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschlussfassung ABS-Sitzung am 07.10.2008:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den Rahmenplan für das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ einstimmig zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Ergänzende Beschlussfassung für VA und Rat:

 

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg, den Rahmenplan mit den darin zusammengefassten Sanierungszielen und Maßnahmen (Anlage I) für das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ zu beschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Sanierungsgebiet „Wasserviertel“ ist seit dem 18.07.2007 durch Veröffentlichung der Satzung förmlich festgelegt. Zu der weiteren Vorbereitung eines Sanierungsgebietes gehört u.a. die Erstellung eines quartiersbezogenen Rahmenplanes (§ 140 Baugesetzbuch).  

 

Der städtebauliche Rahmenplan ist ein wichtiges informelles Instrument der mittel- und langfristigen Entwicklungsplanung. Er dient ferner der Bürgerbeteiligung und ist Bestandteil der Entscheidungsgrundlage von Programmbehörden für die Bewilligung von Fördergeldern.

 

Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch erfolgte die Festlegung des Sanierungsgebietes sowie die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm.

 

Darauf aufbauend hat die -bereits für die vorbereitende Untersuchung tätige- Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus den Architekten Herrn Patt, Herrn Stöhr und Herrn Henschke, im Auftrag der Stadt den Rahmenplan für das Sanierungsgebiet entwickelt.

 

Der Rahmenplan besteht aus verschiedenen Planunterlagen, einer Kosten- und Finanzierungsübersicht und einem textlichen Teil. Er enthält Aussagen zu der Gebietsabgrenzung und zu den wesentlichen Sanierungszielen.

 

Zu den Sanierungszielen gehören im Einzelnen:

 

­          Erhaltung und Verbesserung des Stadtbildes durch Sanierung von Straßen und Plätzen nach einem durchgängigem Gestaltungsprinzip einschließlich Erneuerung technischer Infrastruktur

 

­          Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, Beibehaltung der gebietstypischen Nutzungsstruktur aus Wohnen und Kleingewerbe

 

­          Aufwertung des Hafenbereiches durch Etablierung von öffentlich zugänglichen Nutzungen (z.B. Galerie im Alten Kaufhaus, Liegeplatz des Ewer-Nachbaus) und Erneuerung der Kaianlagen

 

­          Aufwertung und Neugestaltung der Basteihalbinsel (Erneuerung der Fußwege, Auslichtung des dichten Strauchbestandes, Herausarbeiten des historischen Basteiprofils, Neuanlage eines attraktiven Spielplatzes etc.)

 

­          Verbesserung von Fußwegebeziehungen (Treidelpfad Ilmenau, Anbindung Bastei und Lüne-Parkhaus)

 

­          Verbesserung des nächtlichen Stadtbildes mit einzelnen, aufeinander abgestimmten Lichtpunkten

 

Eine ausführliche Präsentation des Rahmenplanes erfolgt in der Sitzung.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

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