Mitteilungsvorlage - VO/2992/08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt die Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Hansestadt Lüneburg in 2007 gem. Anlage zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im März 2005 wurden folgende Verwaltungsrichtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg (3-3) erlassen:

 

1.      Gutachten sind nur dann extern zu vergeben, wenn in der Verwaltung Wissen oder Kapazitäten nicht ausreichend vorhanden sind.

            Ergebnisse von Gutachten dürfen nicht ungeprüft übernommen werden.

 

2.      Gutachten sind in einem transparenten Verfahren zu vergeben.

            Dabei sind folgende Festlegungen zu beachten:

 

-       Gutachten sind Entscheidungshilfen und kein Entscheidungsersatz. Daran hat sich die Fragstellung an den Gutachter auszurichten.

-       Vorbereitung von Gutachten und späterer Auftrag sind strikt zu trennen. Deshalb sollen grundsätzlich keine Aufträge an Unternehmen vergeben werden, die im Vorfeld der Auftragserteilung bei der Erstellung der Vergabegrundlagen mitgewirkt haben.

 

3.      Gutachten dürfen nur bis zu einem Auftragsvolumen von 15.000 € frei vergeben werden. Bei der freihändigen Vergabe sind grundsätzlich Angebote von mindestens 3 Anbietern einzuholen.

 

4.      Gutachten ab 15.000 € sind öffentlich auszuschreiben.

 

5.      Alle Gutachtenvergaben werden zentral der Controllingstelle – Büro des Oberbürgermeisters – gemeldet.

 

     Die Controllingstelle führt eine Übersicht über alle Gutachtervergaben und unterrichtet den Rat bis spätestens zum 01.03. des Folgejahres.

 

6.  Den städtischen Gesellschaften wird empfohlen, die Richtlinien hinsichtlich der Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen der Stadt Lüneburg entsprechend anzuwenden.

 

 

 

Der Ziff. 5 der o. g. Richtlinien entsprechend wird dem Rat der Hansestadt Lüneburg eine Übersicht über die in 2007 vergebenen Gutachten und Beratungsleistungen vorgelegt. Die Vergaben sind der Anlage zu entnehmen, die Bestandteil dieser Sitzungsvorlage ist. Insgesamt wurden Gutachten und Beratungsleistungen in einer Höhe von  323.107,14 € vergeben. Abzüglich der Erstattungen durch den Landkreis („Regionsnetz Lüneburg“) ergibt sich eine Summe in Höhe von 289.787,14 €. Die diese Richtlinie überwachende Controllingstelle ist inzwischen der Stabsstelle 02 Finanz- und inneres Verwaltungsmanagement zugeordnet, so dass die Mitteilung von dort erfolgt.

 

Wie auch im letzten Jahr wurden regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen wie Baugrunduntersuchungen, Gründungsempfehlungen und Bohrkernentnahmen in die Mitteilungsvorlage nicht  einbezogen.  Hierbei handelt es sich um reine Beschaffungsmaßnahmen zur Beurteilung des Straßenaufbaus, deren Wert in der Regel zwischen 400,- und 2000,- € liegt.

 

Diese Mitteilungsvorlage enthält zudem die Auflistung der Gutachten/Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Stellungnahme zur Vorzugsvariante der A 39 (ROV Teil I und II) aus dem Jahr 2006. Die Verwaltungsspitze hatte in der Sitzung vom 28.06.2007 den Rat darüber informiert, dass diese Leistungen in die Mitteilungsvorlage für das Jahr 2007 einfließen. Die hierfür zu begleichenden Gutachterhonorare waren erst in 2007 erbracht worden.

 

Reduzieren

Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         25,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Reduzieren

Anlagen:

 

Übersicht über die Vergabe von Gutachten und Beratungsleistungen

Reduzieren

Anlagen

Loading...