Beschlussvorlage - VO/2799/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt,

 

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt    Lüneburg für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ während der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2    BauGB vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

 

  1. Die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ nebst Begründung und Umweltbericht hierzu wird beschlossen.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.10.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4

Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan für den Teilbereich „Schlieffen-Park“ in einem 55. Änderungsverfahren zu ändern. Ziel der Planung ist die Darstellung als Allgemeine Art der baulichen Nutzung „Wohnbaufläche (W)“, „gemischte Baufläche (M)“ und Flächen für den Allgemeinbedarf.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 16.02.2006 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 07.03.2006 bis 20.03.2006 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 14.02.2006 bis 20.03.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 01.11.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen.

Die Dauer der Auslegungsfrist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 12.11.2007 bis einschließlich 27.12.2007 an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 12.11.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist vom 27.11.2007 bis 27.12.2007 von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 23.11.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Feststellungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen. Als Ergebnis dieser Prüfung ist eine Änderung des Planentwurfs nicht erforderlich; lediglich die Begründung ist redaktionell geändert bzw. ergänzt worden.

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben.

   

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Flächennutzungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

 

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht

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Anlagen

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