Beschlussvorlage - VO/2808/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 138 aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere die Entwicklung von Wohngebieten und ergänzenden Flächen.

      Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch

      beschrieben.

 

  1. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Tiergartenkamp“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die südlich und westlich an den Waldfriedhof angrenzende Fläche städtebaulich zu nutzen.

Ziel der Planungen ist die Entwicklung von Wohngebieten in Stadtrandlage. Ergänzt werden diese Gebiete durch die notwendigen Ausgleichsflächen sowie durch Grünflächen, Abstandsflächen zum Wald und Erschließungsanlagen. Die Fläche beträgt insgesamt ca. 43 ha.

Weitere Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.

 

Parallel wird der Flächennutzungsplan in einem 65. Änderungsverfahren entsprechend geändert.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138 „Tiergartenkamp“ ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind als Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                                        

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                  150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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