Beschlussvorlage - VO/2808/08
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 138 " Tiergartenkamp";Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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21.04.2008
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der
Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1
und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan
Nr. 138 aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere die Entwicklung
von Wohngebieten und ergänzenden Flächen.
Der
Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch
beschrieben.
- Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 138
„Tiergartenkamp“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die südlich und westlich an den Waldfriedhof
angrenzende Fläche städtebaulich zu nutzen.
Ziel
der Planungen ist die Entwicklung von Wohngebieten in Stadtrandlage. Ergänzt
werden diese Gebiete durch die notwendigen Ausgleichsflächen sowie durch
Grünflächen, Abstandsflächen zum Wald und Erschließungsanlagen. Die Fläche
beträgt insgesamt ca. 43 ha.
Weitere
Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.
Parallel
wird der Flächennutzungsplan in einem 65. Änderungsverfahren entsprechend
geändert.
Als
erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 138
„Tiergartenkamp“ ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und
4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen
werden.
Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu
einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert.
Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind als Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in
€)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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323,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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17,5 kB
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