Beschlussvorlage - VO/2608/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beauftragt die Verwaltung, die örtliche Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg nebst zeichnerischer Darstellung des Geltungsbereiches gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB und § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO in einer 1. Änderung aufzustellen.

 

Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der örtlichen Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 97 Abs. 1, S. 2 NBauO eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die örtliche Bauvorschrift über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg (Gestaltungssatzung) wurde am 18.07.1978 vom Rat der Stadt Lüneburg beschlossen. Nach 30-jährigem unverändertem Bestand ist eine Überarbeitung notwendig.

 

Es ist beabsichtigt, die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung und Außenwerbung in der Altstadt Lüneburg in einer Satzung zusammenzufassen. Die bisherige Unterscheidung nach allgemeinem und besonderem Geltungsbereich soll entfallen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

Anlass zur Änderung/Ergänzung der Gestaltungssatzung sind technische Neuerungen, die in der ursprünglichen Satzung noch keine Berücksichtigung fanden. Bestehende nicht eindeutig verfasste Bestimmungen werden neu formuliert. Gänzlich fehlende Regelungen zu Gestaltungselementen, die das Stadtbild beeinflussen (z.B. Straßenmobiliar) sollen in die Satzung aufgenommen werden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                            150,00 

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lagepläne

Örtliche Bauvorschrift der Stadt Lüneburg über die Gestaltung der Altstadt Lüneburg

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Anlagen

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