Beschlussvorlage - VO/2809/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem.  § 2 Abs. 1 und § 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich „Tiergartenkamp“  in einem 65. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der Planung ist die Darstellung als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche mit Kompensationsmaßnahmen.

 

2. Im Rahmen des Verfahrens zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Tiergartenkamp“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Hansestadt Lüneburg beabsichtigt, die südlich und westlich an den Waldfriedhof angrenzende Fläche städtebaulich zu nutzen.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist  die Fläche  gegenwärtig als Fläche für Forstwirtschaft, Fläche für Landwirtschaft und Grünfläche/Friedhof dargestellt. Vorgesehen ist nunmehr die Darstellung als Wohnbaufläche sowie als Grünfläche mit Kompensationsmaßnahmen.

Weitere Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.

Der gesamte Änderungsbereich beträgt ca. 43 ha und ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch dargestellt.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist für den vorgenannten Bereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 138 „Tiergartenkamp“ vorgesehen.

 

Als erster Verfahrensschritt zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Tiergartenkamp“ ist zunächst der Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen.

 

Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches ist in der Anlage beigefügt und Bestandteil der Beschlussvorlage.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                        150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Verfahrensübersicht, Lageplan

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Anlagen

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