Beschlussvorlage - VO/2797/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt den  Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 133 „Bei den Teichen“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung nebst Entwurf der Begründung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Anlage dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

Die Teilfläche II an der Ochtmisser Straße für Kompensationsmaßnahmen wird Teil des Geltungsbereiches.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2007 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 133 „Bei den Teichen“ für den in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung von Mischgebieten (MI). 

Das Flurstück ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg bereits als gemischte Baufläche (M) dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher nicht erforderlich.

 

In dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs.1 BauGB durch Aushang an der Bekanntmachungstafel im Bürgeramt der Hansestadt Lüneburg und durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide am 22.02.2007 und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung in der Zeit vom 09.03.2007 bis 22.03.2007 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 21.02.2007 bis 22.03.2007 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Träger aufgefordert, Äußerungen auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) abzugeben. 

 

Der Umweltbericht ist ein selbstständiger Bestandteil der Begründung. Die Begründung ist in der Anlage beigefügt. Er wird, falls erforderlich, im Laufe des Verfahrens gemeinsam mit der Begründung fortgeschrieben.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann gem. § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen des Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden förmlich beteiligt.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan und der Umweltbericht sind im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                             150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung

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Anlagen

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