Beschlussvorlage - VO/2738/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die beigefügte Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände „Sülzwiesen“ (Volksfest- und Jahrmarktverordnung) wird erlassen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Sowohl die Polizeiinspektion Lüneburg als auch die Hansestadt Lüneburg als Gefahrenabwehrbehörde und zugleich Veranstalterin der Volksfeste und Jahrmärkte auf dem Veranstaltungsgelände „Sülzwiesen“ betrachten mit Sorge die zunehmende Aggressivität und Gewaltbereitschaft einzelner Besucherinnen und Besucher bzw. Besuchergruppen. Hierbei handelt es sich nicht um ein Lüneburg-spezifisches, sondern ein bundesweit festzustellendes Phänomen, das z. B. die Stadt München zum Erlass einer Verordnung über das Oktoberfest (Oktoberfestverordnung) veranlasst hat.

 

In enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Lüneburg ist der beigefügte Entwurf einer Verordnung der Hansestadt Lüneburg über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei Volksfesten und Jahrmärkten auf dem Veranstaltungsgelände „Sülzwiesen“ erarbeitet worden. In dieser Verordnung wird vor allem festgelegt, welche Gegenstände auf das Volksfestgelände nicht eingebracht werden dürfen, und wie sich Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände zu verhalten haben. Die Verordnung bietet die Rechtsgrundlage dafür, bei Verstößen gegen eine Vorschrift über den Verkehr auf dem Veranstaltungsgelände und das Verhalten der Besucherinnen und Besucher auf dem Volksfestgelände einzuschreiten und sie als Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 59 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) zu ahnden.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                                            50,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Volksfestverordnung Hansestadt LG 2008-02-04.pdf

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Anlagen

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