Beschlussvorlage - VO/2635/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Haushaltssatzung und der Haushalt des Eigenbetriebes nebst Anlagen werden beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung einzuleiten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 113 (1) NGO gelten für den Eigenbetrieb auch die für die Kommune geltenden Vorschriften bzgl. der Haushaltswirtschaft. Allerdings ist eine besondere Betrachtung der Verwaltung und des Ergebnisses zu ermöglichen.

 

Deshalb ist nach der GemHKVO ein Haushaltsplan aufzustellen, der den Regeln der kommunalen Doppik entspricht und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt.

 

Der Haushaltsplan des Eigenbetriebes besteht aus dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt. Der Stellenplan für die Beschäftigten ist Bestandteil des Haushaltsplanes.

 

Für die oben beschriebenen Maßnahmen ist es erforderlich, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten und die notwendigen Beschlüsse zu fassen.

 

Der Entwurf des Haushaltes des Eigenbetriebes liegt auf Wunsch zur Einsichtnahme im Ratsbüro bereit.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

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Anlagen

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