Beschlussvorlage - VO/2739/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die förmliche Festsetzung des Stadtumbaugebietes ‚ehemaliges STOV-Gelände’ wird gemäß dem beigefügten Entwurf beschlossen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

  1. Das Gebiet des ehemaligen STOV-Geländes ist gemäß Bescheid vom  15.01.2008 in das Städtebauförderungsprogramm ‚Stadtumbau West’ des Landes Niedersachsen aufgenommen worden.
  2. Vorbehaltlich der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern sowie dem formellen Bescheid wird im Programmjahr 2008 ein Förderbetrag von 2.000.000 Euro bewilligt. Die Auszahlung der Fördersumme (Kassenmittel) wird auf bis zu 5 Jahresscheiben aufgeteilt.
  3. Der kommunale Eigenanteil beträgt 1.000.000 Euro. Die Refinanzierung soll  durch den Verkauf von Grundstücksflächen erfolgen.
  4. Für die Bewilligung und Inanspruchnahme der Fördermittel ist durch Beschluss die förmliche Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b BauGB erforderlich.
  5. Zur Sicherung von Stadtumbaumaßnahmen gemäß § 171 d BauGB soll eine Satzung für das Stadtumbaugebiet ‚ehemaliges STOV-Gelände’ aufgestellt werden.
  6. Eine Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften (§§ 152 – 156 a BauGB) kann in der Satzung ausgeschlossen werden, da die Hansestadt Lüneburg plant, die Grundstücke im Stadtumbaugebiet zu erwerben und somit im Besitz der Grundstücke ist bzw. mit den Investoren städtebauliche Verträge abschließen wird.
  7. Für die Durchführung der städtebaulichen Maßnahmen wird derzeit das Verfahren für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 135 „Meisterweg“ durchgeführt.
  8. Die Funktionsverluste und Umgestaltungsziele wurden in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept beschrieben, welches Grundlage für die Aufnahme in das Stadtumbau-Programm war.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                             50 €

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Satzung der Hansestadt Lüneburg

Plan

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Anlagen

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