Beschlussvorlage - VO/2723/08
Grunddaten
- Betreff:
-
58. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich "Lüneburger Straße/ Häcklinger Weg" Änderungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
|
Vorberatung
|
|
|
19.02.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Verwaltungsausschuss
|
Entscheidung
|
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2007 (TOP 13) wird aufgehoben.
- Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ in einem 58. Änderungsverfahren zu ändern.. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel sowie von gemischter Baufläche und Wohnbaufläche.
- Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt
Lüneburg beabsichtigt, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen
Firma Garbersbau einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen.
Der
Planbereich mit dem Betriebsgelände und angrenzender Wohnbebauung liegt auf dem
Gebiet der früheren Gemeinden Rettmer und Oedeme und wird über die Lüneburger
Straße und den Häcklinger Weg erschlossen. Eine Anhörung der Ortschaften
Rettmer und Oedeme im Sinne der NGO ist daher erforderlich.
Weitere
Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.
Der gesamte
Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 3,4 ha und ist in der Anlage
zeichnerisch dargestellt.
Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.
Im derzeit
wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als Art der baulichen Nutzung
noch „Gewerbegebiet“, „Fläche für Versorgungsanlagen“
(Umspannwerk) und Mischgebiet (MI) dargestellt. Als erster Verfahrensschritt ist
somit der Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes
für den Teilbereich „Lüneburger
Straße/Häcklinger Weg“ zu fassen.
Ferner kann
über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne
von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.
Die zeichnerische
Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind
Bestandteile der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
17,5 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
361,3 kB
|
