Beschlussvorlage - VO/2723/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 25.09.2007 (TOP 13) wird aufgehoben.
  2. Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Hansestadt Lüneburg für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ in einem 58. Änderungsverfahren zu ändern.. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben.  Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für großflächigen Einzelhandel sowie von gemischter Baufläche und Wohnbaufläche.
  3. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Stadt Lüneburg beabsichtigt, das bisher gewerblich genutzte Gelände der ehemaligen Firma Garbersbau einer städtebaulich geeigneten Nachnutzung zuzuführen.

Der Planbereich mit dem Betriebsgelände und angrenzender Wohnbebauung liegt auf dem Gebiet der früheren Gemeinden Rettmer und Oedeme und wird über die Lüneburger Straße und den Häcklinger Weg erschlossen. Eine Anhörung der Ortschaften Rettmer und Oedeme im Sinne der NGO ist daher erforderlich.

 

Weitere Einzelheiten der Planung (Vorkonzept) werden in der Sitzung erläutert.

 

Der gesamte Planbereich umfasst eine Fläche von etwa 3,4 ha und ist in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist gegenwärtig als Art der baulichen Nutzung noch „Gewerbegebiet“, „Fläche für Versorgungsanlagen“ (Umspannwerk) und Mischgebiet (MI) dargestellt. Als erster Verfahrensschritt ist somit der Aufstellungsbeschluss für die 58. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich  „Lüneburger Straße/Häcklinger Weg“ zu fassen.

 

Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                           150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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