Beschlussvorlage - VO/2731/08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137 „Leuphana-Universität“ mit örtlicher Bauvorschrift.

 

2.      Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

3.      Nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststraße“ in den Bereichen aufgehoben, die vom Bebbauungsplan Nr. 137 überlagert und ersetzt werden.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Leuphana-Universität Lüneburg beabsichtigt, auf dem Universitätsgelände ein Studentenwohnheim, Seminar- und Institutsgebäude, ein Gästehaus, ein Parkhaus sowie ein Verwaltungsgebäude mit Audiotorium-Maximum zu errichten. Außerdem soll die Anbindung der Universität an den Straßenverkehr und die Stellplatzsituation neu organisiert werden.

Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan ist als Art der baulichen Nutzung für diesen Grundstücksteil „Sondergebiet-Hochschulen“ dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist erforderlich, weil zumindest in Teilbereichen in Abhängigkeit von den zulässigen Nutzungen ggf. eine andere Flächendarstellung erforderlich ist sowie für eine neue Verkehrsanbindung auch Verkehrsflächen neu darzustellen sind.

 

Der neu aufzustellende Bebauungsplan soll den Rahmen für die längerfristige bauliche Entwicklung der Leuphana-Universität vorgeben. Daher sollen eher übergreifende Festsetzungen für größere Baufelder getroffen werden, die auch künftig Entwicklungsspielräume offenlassen, das Ziel der Entwicklung einer Campus-Universität jedoch festlegen.

Der in vielen Aspekten mit dieser Zielsetzung nicht mehr übereinstimmende Bebauungsplan Nr. 101 „Hochschulen/Scharnhorststraße“ wird in dem Teilbereich aufgehoben, der von dem neu aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 137 überlagert wird.

 

Weitere Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.

 

Der gesamte Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 16,03 ha und ist im beigefügten Planausschnitt zeichnerisch dargestellt.

 

Parallel wird der Flächennutzungsplan in einem 63. Änderungsverfahren entsprechend geändert.

 

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

Als erster Verfahrensschritt zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“ mit örtlicher Bauvorschrift ist der Aufstellungsbeschluss i. S. von § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Änderung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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