Beschlussvorlage - VO/2613/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

  1. die im Rahmen zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.
  2. Der Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ wird gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen, außerdem die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

Vor einer künftigen baulichen Erweiterung nach Süden hat – neben dem ohnehin erforderlichen Aufstellungsbeschluss – der Rat der Stadt Lüneburg über eine Durchführung der Verkehrsanbindung zu entscheiden.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 21.09.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 130 „Brockwinkler Weg“ aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Ausweisung von ca. 70 Einfamilien- und Doppelhausgrundstücken sowie zur Gebietsmitte gelegenen Flächen für vier kurze Reihenhauszeilen. Öffentliche Grün- und Ausgleichsflächen grenzen die geplanten Bauflächen gegenüber dem Landeskrankenhaus und der freien Landschaft ab.

 

In dem bisherigen Bebauungsplanverfahren wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB in der Zeit vom 30.05.2006 – 16.06.2006 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen.

 

Als nächster Verfahrensschritt wurde am 28.06.2007 über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Dauer der Auslegungsfrist im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB ist vom 13.07.2007 bis einschließlich 24.08.2007 durch Aushang an der amtlichen Bekanntmachungstafel im Bürgeramt und am 29.06.2007 in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide mit dem Hinweis ortsüblich und fristgerecht bekannt gemacht worden, dass während der Auslegungsfrist von jedermann Anregungen vorgebracht werden können. Betroffene Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10.07.2007 über die Durchführung dieser förmlichen Auslegung unterrichtet, die im Interesse der Verfahrensbeteiligung gleichzeitig mit der förmlichen Beteiligung dieser Träger stattfand.

 

Der Umweltbericht ist ein selbständiger Bestandteil der Begründung, die in der Anlage beigefügt ist und wurde gemeinsam mit der Begründung im Laufe des Verfahrens fortgeschrieben.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeichneten Anregungen und Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB sind vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Der Bebauungsplan ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

 

Ergänzung aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.11.2007:

 

Der Beschlussvorschlag ist um eine Formulierung ergänzt worden, wonach die Erweiterung der Erschließung nach Süden eines gesonderten Ratsbeschlusses bedarf.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         150,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Abwägung, Begründung einschließlich Umweltbericht

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Anlagen

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