Beschlussvorlage - VO/2688/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 120 „Sülztorstraße/AVACON“ aufzustellen. Ziel der Planungen ist insbesondere die planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung und Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung, Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des Grundstückes auch als Wohnbaufläche. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
  2. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße/AVACON“ ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf einem Teil des Betriebsgeländes der AVACON ist vorgesehen, die planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung und Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung, Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des Grundstückes auch als Wohnbaufläche.

 

Der Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das Betriebsgelände der AVACON an der Sülztorstraße sowie angrenzende Grundstücke, über die eine Verbindung zu den Reeperbahnen herstellbar ist. Die Fläche beträgt ca. 3,6 ha.

Die Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.

 

Weitere Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.

 

Parallel wird der Flächennutzungsplan in einem 64. Änderungsverfahren entsprechend geändert.

 

Als erster Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120 „Sülztorstraße / AVACON“ ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden.

Zeitnah mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.

 

Die zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht sind als Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.

 

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)                                                                               

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                       150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht

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Anlagen

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