Beschlussvorlage - VO/2688/07
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr.120 "Sülztorstraße/AVACON" Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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10.12.2007
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan Nr. 120
„Sülztorstraße/AVACON“ aufzustellen. Ziel der Planungen ist
insbesondere die planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St.
Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung und
Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen
der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung
der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung,
Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des
Grundstückes auch als Wohnbaufläche. Der Geltungsbereich ist in der Anlage
zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben.
- Im
Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120
„Sülztorstraße/AVACON“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf
einem Teil des Betriebsgeländes der AVACON ist vorgesehen, die
planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich
außerschulischer Kinderbetreuung und Sporthalle, der Erweiterung des
Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung zu
schaffen. Des weiteren dient die Planung der Sicherung eines innerstädtischen
Standortes für die Verwaltung, Ausbildung und der technischen Anlagen der
AVACON, je nach Eignung des Grundstückes auch als Wohnbaufläche.
Der
Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen das Betriebsgelände der AVACON an der
Sülztorstraße sowie angrenzende Grundstücke, über die eine Verbindung zu den
Reeperbahnen herstellbar ist. Die Fläche beträgt ca. 3,6 ha.
Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.
Weitere
Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.
Parallel
wird der Flächennutzungsplan in einem 64. Änderungsverfahren entsprechend
geändert.
Als
erster Verfahrensschritt zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 120
„Sülztorstraße / AVACON“ ist der Aufstellungsbeschluss gem. § 2
Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen. Ferner kann über die Art und
Weise der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden.
Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu
einer Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping)
aufgefordert.
Die
zeichnerische Beschreibung des Geltungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind als Anlage beigefügt und Bestandteile der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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175,5 kB
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