Beschlussvorlage - VO/2689/07
Grunddaten
- Betreff:
-
64. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Lüneburg für den Teilbereich "Sülztorstraße/AVACON"Änderungsbeschlusss und Beschluss über die Art und Weise der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Bearbeitung:
- Anja Klang
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | PA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
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Vorberatung
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10.12.2007
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gem. § 2 Abs. 1 und 4
Baugesetzbuch (BauGB) den Flächennutzungsplan der Stadt Lüneburg für den
in der Anlage zeichnerisch beschriebenen Teilbereich
„Sülztorstraße/AVACON“ in einem 64. Änderungsverfahren zu
ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die planungsrechtliche Grundlage
für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich außerschulischer Kinderbetreuung
und Sporthalle, der Erweiterung des Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen
der kulturellen Jugendbildung zu schaffen. Des weiteren dient die Planung
der Sicherung eines innerstädtischen Standortes für die Verwaltung,
Ausbildung und der technischen Anlagen der AVACON, je nach Eignung des
Grundstückes auch als Wohnbaufläche.
- Im
Rahmen des Verfahrens zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON“ ist eine frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch Pressebekanntmachung und
Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung erfolgen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf
einem Teil des Betriebsgeländes der AVACON ist vorgesehen, die
planungsrechtliche Grundlage für Neubauten der St. Ursula-Schule einschließlich
außerschulischer Kinderbetreuung und Sporthalle, der Erweiterung des
Jugendtheaters und sonstiger Einrichtungen der kulturellen Jugendbildung zu
schaffen. Des weiteren dient die Planung der Sicherung eines innerstädtischen
Standortes für die Verwaltung, Ausbildung und der technischen Anlagen der
AVACON, je nach Eignung des Grundstückes auch als Wohnbaufläche.
Der
Änderungsbereich umfasst im Wesentlichen das Betriebsgelände der AVACON an der
Sülztorstraße sowie angrenzende Grundstücke, über die eine Verbindung zu den
Reeperbahnen herstellbar ist . Die
Fläche beträgt ca. 3,6 ha.
Die
Bewertung der Umweltverträglichkeit wird im Zuge der Planung erfolgen.
Weitere
Einzelheiten der Planung werden in der Sitzung erläutert.
Parallel
zur Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr.120 „Sülztorstraße /AVACON“ vorgesehen.
Als
erster Verfahrensschritt zur 64. Änderung des Flächennutzungsplanes für den
Teilbereich „Sülztorstraße/AVACON“ ist zunächst der
Änderungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) zu
fassen.
Ferner
kann über die Art und Weise der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen
durch Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich
Stadtplanung erfolgen.
Zeitnah
mit der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist die Unterrichtung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Diese werden zu einer
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad
der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (Scoping) aufgefordert.
Die
zeichnerische Beschreibung des Änderungsbereiches und eine Verfahrensübersicht
sind Bestandteile der Sitzungsvorlage.
Finanzielle und personelle Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Kosten (in €)
a) für die Erarbeitung der Vorlage:
150,00 €
aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc.
b) für die Umsetzung der Maßnahmen:
c) an Folgekosten:
d) Haushaltsrechtlich gesichert:
Ja
Nein
Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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18,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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181,9 kB
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