Beschlussvorlage - VO/2377/07

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt

  1. die im Rahmen des Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplans  „Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße“ und Berichtigung des Flächennutzungsplans (1. Berichtigung) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen in der mit anliegendem Vermerk vorgeschlagenen Art und Weise zu behandeln.

  2. Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße“ mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen und außerdem die Begründung hierzu.

  3. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring zwischen Lindenstraße und Berliner Straße“ wird durch die 2. Änderung teilweise aufgehoben und neu überplant.

  4. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg hatte anlässlich einer Sitzung am 18.10.1990 und nach Änderung der Planungsziele der Verwaltungsausschuss anlässlich seiner Sitzung am 18.02.2003 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 41 “Mittlerer Stadtring zwischen Linden- und Berliner Straße“ (jetzt Willy- Brandt-Straße) in einen 2. Änderungsverfahren zu ändern.

 

Nach weiterer Konkretisierung des Planungszieles hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 20.03.2007 beschlossen, dieses Bauleitplanverfahren im beschleunigten vereinfachten Verfahren nach § 13a BauGB durchzuführen. Die öffentliche Auslegung des Planentwurfs und des Entwurfs zur Begründung sowie der Berichtigung des Flächennutzungsplans hat in der Zeit vom 05.04. bis 04.05.2007 stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 26.03.2007 beteiligt.

 

Die eingegangenen und in der Anlage zu dieser Vorlage aufgezeigten Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vor dem Satzungsbeschluss zu prüfen. Über deren Behandlung ist sodann zu beschließen.

 

Der Bebauungsplanänderungsbereich ist in der Anlage zeichnerisch beschrieben. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 41 „Mittlerer Stadtring zwischen Lindenstraße und Berliner Straße“ wird durch die 2. Änderung teilweise überplant. Die Anlagen sind Bestandteile der Beschlussvorlage. Die Bebauungsplanänderung ist im Sitzungsraum ausgelegt bzw. ausgehängt.

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Finanzielle und personelle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      200,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

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Anlagen:

 

Lageplan

Verfahrensübersicht

Vermerk über eingegangene Stellungnahmen

Bebauungsplan

Begründung

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Anlagen

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